ferienjob und sozialhilfe?

3 Antworten

Jeder Job (Geldverdienst) gilt als Einnahmequelle - und das betrifft alle Personen, die zu einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) gehören.

Deine Einnahme führt n.m.K. nicht zu einer Streichung des Kindergeldes, jedoch zu einer Teilanrechnung auf die finanziellen Leistungen des Sozialamtes.

Mit dem Einverständnis der Eltern darfst Du in den Ferien nur 2 Stunden am Tag arbeiten, weil Du noch nicht min. 15 Jahre alt bist und im Normalfall noch nicht als arbeitsfähige Person giltst.

Wenn Du keinen Ferienjob machen würdest und z.B. nach der Schule Zeitungen verteilen würdest, dann hättest Du unter 15 Jahren nur einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro, der dann nicht auf deinen Bedarf angerechnet würde, deinen Eltern also nicht von deinen Leistungen angezogen würde.

Denn die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten erst ab der Vollendung des 15 Lebensjahres.

Dann würden bei angenommen 450 Euro Brutto ein Freibetrag von 170 Euro bleiben und voraussichtlich max. 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen, nachdem der Freibetrag theoretisch vom Netto abgezogen wurde und die würden dann deine Eltern nicht mehr für dich bekommen.

Müsstest diese dann im Normalfall selber an deine Eltern zahlen.

In einem Ferienjob darf man pro Jahr bis zu 2400 Euro ohne Anrechnung auf seinen Bedarf verdienen, natürlich unter der Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und da Du mit dem Einverständnis der Eltern in den Ferien am Tag eh nur 2 Stunden arbeiten könntest, kommst Du ja eh nicht an diesen Betrag heran.

Deine Eltern müssen den Job vorher beim Jobcenter melden, dafür gibt es auch zum Ausdrucken im Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung.

Auf das Kindergeld hat das auch keine Auswirkung und muss auch nicht gemeldet werden.

Du darfst maximal zwei Stunden täglich und nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten.

Welche Auswirkung dein Verdienst auf die finanzielle Situation der Familie insgesamt hat, musst du beim Sozialamt erfragen.