Geht das?

5 Antworten

Die geplante Reform des Namensrechts: Häufig gestellte Fragen

Kann der Name der Mutter angenommen werden, wenn der Geburtsname der des Vaters ist – und umgekehrt?

Ja. Volljährige Personen können von dem Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln. Voraussetzung ist, dass sie den Familiennamen nur eines Elternteils als Geburtsnamen erhalten haben. Führten die Eltern einen Ehenamen, den kraft Gesetzes auch das – inzwischen volljährige – Kind erwarb (§ 1616 BGB), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. In anderen Fällen, wenn also nur zu einem Elternteil eine namensrechtliche Verbindung besteht, ist es neben dem Wechsel des Namens auch möglich, einen Geburtsdoppelnamen aus den Namen beider Elternteile anzunehmen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wählbaren Namen ist die Geburt oder Annahme als Kind. 

Alles, was sich sonst noch ab 2025 ändert, erfährst du hier:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/FAQ_Namensrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=Kann%20der%20Name%20der%20Mutter,Elternteils%20als%20Geburtsnamen%20erhalten%20haben.

Ja,die Kimdern dürfen es auch machen.


Mugua  02.09.2024, 16:56

Quelle?

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Mugua  02.09.2024, 17:07
@derdeidas

Du bist ein bisschen größenwhansinnig, hm?

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derdeidas  02.09.2024, 17:11
@Mugua

Du muss froh sein dass es für dich eine Möglichkeit gibt es mit Mir über etwas diskutieren zu dürfen.

Wenn ich Nobelpreis bekomme wirst du überall erzählen können dass du mit Mir virtuelle Bekantschaft hast:)))

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Wenn das Kind bei der Mutter aufwächst sollte das möglich sein.
Schließlich kann auch die Mutter bei einer Hochzeit den Namen des Mannes annehmen aber das Kind behält den alten Namen.

nein, dass funktioniert nur mit erlaubnis und zustimmung des vaters. ab 18 ist die nächste namensänderung ab heirat

Ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Bei Heirat hat man sich für einen rechtlichen Familiennamen (für die Nachkommen) entschieden - wenn es der vom Vater war, hat das Kind keinerlei rechtlichen Bezug zum Geburtsnamen der Mutter.

Müsste als Härtefall beantragt werden, falls es aus mentaler Sicht nicht zumutbar ist den Vatersnamen zu tragen