Darf ich eine "Vespa" oder einen Roller mit einem Mofa-Führerschein fahren?

9 Antworten

NEIN, tun sie nicht Mofa heisst MOtorFAhrrad, oder Fahrrad mit Hilfsmotor. Ein MOFA zeichnet sich dadurch aus, dass es Pedale besitzt mit denen das Gefährt auch ohne Motor bewegt/benützt werden kann.


Eichbaum1963  19.03.2012, 16:29

Ja, in der Schweiz ist das so, nicht aber in Deutschland. ;)

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Eichbaum1963  03.09.2012, 23:12
@Dietmar1968

Ja, früher war das so, heute aber sind auch "Mofas" ohne Pedale erlaubt. :) Haste doch auch unter der Antwort von roemerzeit als Kommentar geschrieben.

In der Schweiz dürfen sie aber (ab 14) nur die Pedal-Mofas fahren - keine Mofa-Roller also. ;)

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Als Mofa zählt alles, egal welcher Hersteller, was mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h eingetragen ist.


Eichbaum1963  19.03.2012, 16:26

Aber nur einspurige Fahrzeuge mit max. 50 ccm. ;)

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Dietmar1968  10.08.2012, 16:03
@Eichbaum1963

Nein, es gibt auch Autos (2 Spurig), die 25 km/h fahren und mit mofa.Lappen gefahren werden dürfen.

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Dietmar1968  16.08.2012, 21:20
@Eichbaum1963

Heute stand in der Zeitung Werbung für ein kleines Auto, welches 25 fährt und für das kein Führerschein benötigt wird.

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Eichbaum1963  16.08.2012, 21:59
@Dietmar1968

Kann es gar nicht geben. ;)

Ohne Fahrerlaubnis (Führerschein) dürfen allenfalls Krankenfahrstühle bis 15 km/h gefahren werden.

Ergo Auto fahren nur mit Mofa-Prüfbescheinigung geht nicht mehr - auch bei 25 km/h nicht.

DIE Werbung würde ich gerne mal sehen. :D

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Dietmar1968  17.08.2012, 17:42
@Eichbaum1963

Stand in der Prisma (TV zeitschrift) mit grossem Aufdruck "Führerscheinfrei" und da drunter "25 km/h".

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Eichbaum1963  17.08.2012, 18:22
@Dietmar1968

Na da werden die sich mit der Werbung aber massig Ärger einhandeln. :D Allenfalls wer die Mofa-Prüfbescheinigung vor Sep 2002 gemacht hat, dürfte die evtl. noch fahren.

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Eins vorweg: die Mofa-Prüfbescheinigung ist noch KEIN(E) Führerschein (Fahrerlaubnis). ;)

Und Mofa-Prüfbescheinigung in D bedeutet: einspurige Fahrzeuge, Mofa/Roller je max. 25 km/h, 50 ccm, dies muss so in die Papiere eingetragen werden, dann gilt das Fahrzeug als Mofa. Mofas sind grundsätzlich immer Einsitzer.

Wer schneller fahren möchte, was frühestens ab 16 geht, muss zwingend eine Fahrerlaubnis ("Führerschein") erwerben (mindestens Klasse M). Also automatisch schneller fahren düfen, ist nicht drin.

Lektüre: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm

Eine Mofa darf ab 15 Jahre mit Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie darf max. 50ccm haben und 25 Km/h schnell sein. Hier gibt es eine Übersicht über Führerscheine und welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

Motorroller gibt es in verschiedenen Klassen. Wenn Dein Roller nicht schneller als 25 km/h fährt, dann darfst du ihn mit dem Mofa-Lappen fahren. Wenn er aber 50, 80 oder 125 km/h fährt, dann nicht, dann benötigst Du den jeweiligen Führerschein.