Darf ich eine "Vespa" oder einen Roller mit einem Mofa-Führerschein fahren?
Hallo,ich habe eine Frage, und zwar möchte ich eine führerschein für vespa bzw roller machen aber ich weiß nicht ob diese 2 zur Gruppe "mofas" gehören.weil mofa führerschein wäre recht billig und den würde ich dann gerne machen aber ich weiß eben nicht ob ich dann mit diesem "führerschein" auch roller oder vespa fahren kann .was sind überhaupt die kriterien dass man ein "zweirad" mofa nennen kann? vielen dank für eure antworten ihr würdet miir sehr helfen .ganz liebe grüße!
9 Antworten
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NEIN, tun sie nicht Mofa heisst MOtorFAhrrad, oder Fahrrad mit Hilfsmotor. Ein MOFA zeichnet sich dadurch aus, dass es Pedale besitzt mit denen das Gefährt auch ohne Motor bewegt/benützt werden kann.
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Auch in Deutschland ist ein Mofa ein Motor-Fahrrad und verfügt über Pedalen.
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Ja, früher war das so, heute aber sind auch "Mofas" ohne Pedale erlaubt. :) Haste doch auch unter der Antwort von roemerzeit als Kommentar geschrieben.
In der Schweiz dürfen sie aber (ab 14) nur die Pedal-Mofas fahren - keine Mofa-Roller also. ;)
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Als Mofa zählt alles, egal welcher Hersteller, was mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h eingetragen ist.
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Nein, es gibt auch Autos (2 Spurig), die 25 km/h fahren und mit mofa.Lappen gefahren werden dürfen.
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Nein, mit seit 2002 erworberner Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr. ;)
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Heute stand in der Zeitung Werbung für ein kleines Auto, welches 25 fährt und für das kein Führerschein benötigt wird.
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Kann es gar nicht geben. ;)
Ohne Fahrerlaubnis (Führerschein) dürfen allenfalls Krankenfahrstühle bis 15 km/h gefahren werden.
Ergo Auto fahren nur mit Mofa-Prüfbescheinigung geht nicht mehr - auch bei 25 km/h nicht.
DIE Werbung würde ich gerne mal sehen. :D
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Stand in der Prisma (TV zeitschrift) mit grossem Aufdruck "Führerscheinfrei" und da drunter "25 km/h".
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Na da werden die sich mit der Werbung aber massig Ärger einhandeln. :D Allenfalls wer die Mofa-Prüfbescheinigung vor Sep 2002 gemacht hat, dürfte die evtl. noch fahren.
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Eins vorweg: die Mofa-Prüfbescheinigung ist noch KEIN(E) Führerschein (Fahrerlaubnis). ;)
Und Mofa-Prüfbescheinigung in D bedeutet: einspurige Fahrzeuge, Mofa/Roller je max. 25 km/h, 50 ccm, dies muss so in die Papiere eingetragen werden, dann gilt das Fahrzeug als Mofa. Mofas sind grundsätzlich immer Einsitzer.
Wer schneller fahren möchte, was frühestens ab 16 geht, muss zwingend eine Fahrerlaubnis ("Führerschein") erwerben (mindestens Klasse M). Also automatisch schneller fahren düfen, ist nicht drin.
Lektüre: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm
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Eine Mofa darf ab 15 Jahre mit Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie darf max. 50ccm haben und 25 Km/h schnell sein. Hier gibt es eine Übersicht über Führerscheine und welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
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Motorroller gibt es in verschiedenen Klassen. Wenn Dein Roller nicht schneller als 25 km/h fährt, dann darfst du ihn mit dem Mofa-Lappen fahren. Wenn er aber 50, 80 oder 125 km/h fährt, dann nicht, dann benötigst Du den jeweiligen Führerschein.
Ja, in der Schweiz ist das so, nicht aber in Deutschland. ;)