Definition öffentlicher Verkehrsraum?
Hallo,
Ich habe ein schreiben der Polizei erhalten. Darum geht es, dass ich meinen nicht angemeldeten Roller im öffentlichen Verkehrsraum hab stehen lassen.
Der Roller steht dort seit einem Jahr da er kaputt ist und ich ihn immer mal wieder aufbauen wollte. Er ist teilweise in Einzelteile zerlegt.
Der Roller steht gut 7 Meter von der nächsten Straße entfernt und ist mit einem Auto in Keiner Weise erreichbar. Es liegt ein Bordstein, Fußgänger Weg und eine Wiese dazwischen.
Zählt dies dennoch als öffentlicher Verkehrsraum und ist das schreiben der Polizei daher rechtens?
Ich bedanke mich vorab für die Hilfe.
4 Antworten
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Straßen, Wege und Plätze, die für jedermann zu jederzeit frei zugänglich sind.
Zumindest ist das die Definition, die uns in der Ausbildung beigebracht wurde.
Danke für die Antwort. Das hilft mir. :) dann ist es wohl leider so. Auch wenn das Fahrzeug Schrott ist. Weiß du was da an Bußgeld oder ähnlichen auf mich zukommt? :/
Alles, was nicht komplett umfriedet, eingezäunt und durch verschlossene Tore und Türen gesichert ist, also jederzeit von jedermann betreten oder befahren werden kann, ist öffentlicher Verkehrsraum.
Gruß S.
Zählt dies dennoch als öffentlicher Verkehrsraum
Als was denn sonst? Oder ist das Dein Privatgrundstück auf dem der Roller steht?
Öffentlicher Raum ist all das, was nicht dein Privatgrundstück ist.
Und ja es ist nicht erlaubt ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum stehen zu haben.
Mit privat hat das nicht viel zu tun. Selbst eine Einfahrt, die frei befahrbar ist, nicht durch ein Tor versperrt/verschlossen gilt rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum.
Auch sein Privatgrundstück kann zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, wenn es einem nicht näher bestimmten Personenkreis frei zugänglich ist und tatsächlich so genutzt wird.