Gehalt im Beschäftigungsverbot?
hallo, ich bin seit einem Monat im Beschäftigungsverbot (erteilt vom Arzt) und habe diesen Monat somit das erste “nicht erarbeitete” Gehalt bekommen. Ich hab eigentlich ein festes Grundgehalt und ebenfalls einen festen Nachtzuschlag, sprich, ich habe monatelang immer das gleiche Geld bekommen, egal wie ich gearbeitet habe. Jetzt hab ich im Netz gelesen, dass bei der Berechnung vom Gehalt im BV die letzten drei Monate inklusive Nachtzuschlag berücksichtigt werden und daraus das Durchschnittsgehalt berechnet wird, was bei mir ja sowieso immer das Gleiche ist. Nun hat mein Chef mir allerdings nur mein Grundgehalt gezahlt, ohne den Nachtzuschlag. Ist das korrekt oder hat das Internet recht?
(Ich will damit nicht gleich meinen Anwalt belästigen🤣)
1 Antwort
Hallo,
es gilt hier grundsätzlich MuSchG § 18: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
Das Entgelt der letzten 3 Monate ist maßgebend, ohne irgendwelche Ausnahmen.
Das Portal des Familienministeriums schreibt dies sogar explizit nochmals so in seine Informationen. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/was-ist-mutterschutzlohn-und-wann-bekomme-ich-ihn--125048#:~:text=Au%C3%9Ferdem%20werden%20bei,Akkordarbeit%2C%20und%20Flie%C3%9Fbandarbeit.
Das sollte unstrittig sein.
LG, Chris