Gehalt im Beschäftigungsverbot?

1 Antwort

Hallo,

es gilt hier grundsätzlich MuSchG § 18: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html

Das Entgelt der letzten 3 Monate ist maßgebend, ohne irgendwelche Ausnahmen.

Das Portal des Familienministeriums schreibt dies sogar explizit nochmals so in seine Informationen. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/was-ist-mutterschutzlohn-und-wann-bekomme-ich-ihn--125048#:~:text=Au%C3%9Ferdem%20werden%20bei,Akkordarbeit%2C%20und%20Flie%C3%9Fbandarbeit.

Das sollte unstrittig sein.

LG, Chris