Geburtstermin nach Elternzeit!?
Hallo,
weis von euch jemand wie das ist...?
Wenn Anfang Februar die drei Jahre Elternzeit auslaufen und ich nicht arbeiten war. Jetzt ist man wieder schwanger und hat z.B im April Termin. Was passiert mit meinen Arbeitsverhältnis? Eigendlich darf mich der AG als Schwangere nicht kündigen, oder? Hat da jemand Erfahrung, oder kennt sich da jemand aus?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Recht
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.