Was muss ich tun um eine Maschine für 4000 Euro von DE nach CH einzuführen?

5 Antworten

So funktioniert die schriftliche Selbstanmeldung Lesen Sie die Informationen auf der Infotafel der Anmeldebox.

  • Nehmen Sie das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» aus der Anmeldebox und füllen Sie dieses vollständig und wahrheitsgetreu aus.

  • Führen Sie ALLE mitgeführten Waren und Kosten im Formular auf. Wir werden die Ihnen zustehenden abgabenfreien Waren bei der Veranlagung abziehen.

  • Unterschreiben Sie das Formular und lösen Sie die Kopien (B + C) vom Original A.

  • Legen Sie das Original A und Ihre Belege (Quittungen/Rechnungen) in den Umschlag und kleben ihn zu.

  • Werfen Sie den verschlossenen Umschlag in die Anmeldebox.

  • Nehmen Sie die beiden Kopien (B + C) mit. Bei einer allfälligen Kontrolle im Landesinnern wird das Zollpersonal die Kopie B einziehen.

  • Die zu entrichtenden Einfuhrabgaben werden Ihnen per Post mit einem Einzahlungsschein in Rechnung gestellt. Ihre eingereichten Belege senden wir Ihnen abgestempelt zurück (in der Regel innerhalb von einem Monat).

Gilt für nicht den Handel bestimmte Waren ab 300 Euro.


anton4900 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 20:55

Es geht um die Ausfuhr aus Deutschland. Die Antwort bezieht sich auf die Einfuhr.

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wfihsw  16.02.2015, 21:10
@anton4900

Ausfuhrzölle gibt es nur sehr selten. Nur bei seltenen Waren. Bei Maschinen sollte das nicht vorhanden sein. Es gibt Listen bei der WTO.

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wfihsw  16.02.2015, 21:11
@wfihsw

Oder einfach mal beim Zoll anrufen. 0351 44834-520

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Für den deutschen Zoll muss ein "Ausfuhrbegleitdokument" erstellt und abgefertigt werden. Da der Wert 3000 Euro übersteigt, ist die direkte ausschließliche Abfertigung an der Grenze nicht möglich.

Hier findest Du Infos der IHK dazu: https://www.muenchen.ihk.de/de/international/Anhaenge/Export-Merkblatt.pdf

Natürlich musst Du die Maschine dann in der 2. Stufe an der Grenze in DE exportabfertigen. Und auf der schweizerischen Seite einfuhrabfertigen.


anton4900 
Beitragsersteller
 21.02.2015, 20:45

Das ist leider falsch. Als Privatperson, also wenn die Ware nicht weiterverkauft und für den persönlichen gebrauch bestimmt ist, kann man ohne Vorbereitung einfach zum Zoll gehen.

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SpediHAJ  22.02.2015, 00:15
@anton4900

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich mir unter "Maschine" vorzustellen habe, aber bei dem Wort "Maschine" denke ich immer an eine Firma (oder bei alten Maschinen ein Museum) als Einführer (hier halt als Selbstabholer im Ausland). Also dass der Einführer keine Privatperson ist (auch wenn das in der Frage steht). Wenn also der Einführer gewerblich ist, muss die Ausfuhr ebenfalls den Regeln für gewerbliche Ausfuhren unterliegen; da ist ein Weiterverkauf in der Schweiz gar nicht notwendig, Eigenverwendung reicht (es ist dann nur ein anderer Code im Feld "Art des Geschäfts"). Und eine Maschine ist eigentlich kein "übliches Reisegepäck" oder "Reisemitbringsel". Eine teure Canan (o.ä.) ist da vielleicht durchaus teurer, aber von der Sache her ein Fotoapparat und daher durchaus "übliches Reisegepäck".

So komme ich dann zu der Einschätzung der nötigen Exportformalitäten. Je nach Art der "Maschine" gibt es da sicher Ermessenspielräume bei der Einschätzung. Deshalb kann ich mir durchaus vorstellen, dass die direkte Abfertigung an der Grenze klappen diesmal geklappt haben kann - beim nächsten Mal hat aber ein anderer Beamter Dienst, der den Ermessenspielraum anders auslegt.

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Ich habe direkt beim Zoll nachgefragt und eine ausführliche und verständliche Antwort erhalten:

Nicht zum Handel bestimmte Waren, die gemeinschaftsfremde Reisende im Gemeinschaftsgebiet erworben haben und bei der Ausreise mitführen, können konkludent zur Ausfuhrabfertigung angemeldet werden, d.h. durch Passieren der Ausgangszollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung(Ausfuhranmeldung) abzugeben (Art. 231 Buchstabe d , Art 233 Zollkodex-Durchführungsverordnung, Dienstvorschrift A 0610 Abs. 333 Nr. 14).

Sollten Sie eine Ausfuhrbestätigung zu Umsatzsteuerzwecken auf einer Verkaufsrechnung an Ihre Schweizer Adresse benötigen, muss diese uns hierzu vorgelegt werden. Das deutsche ZA Rheinfelden-Autobahn bestätigt Ausfuhren im Reiseverkehr von 06:00 h bis 23:00 h in der Reisendenabfertigung(Das ZA Basel Weil-Autobahn von 0:00 h bis 24:00 h).

Bei der CH-Zollverwaltung, oder CH Grenzwacht müssen Sie sich zu den Einfuhrbestimmungen CH und Öffnungszeiten selbst erkundigen. Ich verweise insbesondere auf die CH-Website: www.ezv.admin.ch

Bei der Ausfuhr musst du eigentlich nichts beachten, das interessiert den deutschen Zoll nicht. Die EInfuhr in die Schweiz ist da schon ein anderer Part. Bei einer Maschine solltest du dich vielleicht an eine Zollagentur wenden oder einen der 24h besetzten Grenzübergänge benutzen und dort direkt die Einfuhr deklarieren.

Wenn du das wissen willst, kannst du dem Zoll direkt anschreiben. Ich habe das auch mal gemacht und eine sehr ausführliche und nette Antwort bekommen. Alles genau erklärt bekommen und dann gabs auch keine Probleme.