Gebrochener Toilettensitz einer Villeroy und Boch Designer Toilette Model Opera wer muss zahlen Mieter oder Vermieter?
Hallo ich weiß garnicht wie ich anfangen soll..
Beim Täglichen Benutzen der Toilette ist der Toilettensitz gebrochen wie wir erfahren haben werden für diese aber keine Ersatzteile mehr hergestellt und sind nur aus dem Ausland für über 300€ nachzubestellen.
Die Toilette hat laut Vermieter damals über 5000DM gekostet, heißt sie hat auch schon einige Jahre auf dem Buckel.
Aber das eigentliche Problem bzw. meine wesentliche Frage ist wer hat zu zahlen ich als Mieter oder er als Vermieter denn nach meiner Ansicht nach ist er durch Verschleiß und Alter gebrochen aber mein Vermieter will mir unterstellen ihn mutwillig zerstört zu haben!
Bin wegen des enorm hohen Preises echt am verzweifeln und hoffe hier auf Hilfe oder ein paar nützliche Tipps!
6 Antworten
Es kann laut Mietvertrag geregelt sein das du an gewissen Kosten eine Selbstbeteiligung hast.
aber eine Toilette ist ein normal Gebrauchsgegenstand in einer Wohnung (und da spielt die Marke keine Rolle solange da nicht direkt was im Mietvertrag aufgeführt ist) die von Zeit zu Zeit auch mal durch den Vermieter ersetzt werden muss oder zumindest repariert.
das gleiche gilt auch z. B. bei einer Badewanne, wenn die schon mehrere Jahre alt ist und die Beschichtung Stumpf ist, kann man als Mieter auf einen Austausch bestehen.
Zur not mal bei der Rechtschutz oder Hausrat nachfragen
Hole Dir doch über Deine Rechtsverschutzversicherung juristischen Rat bei einem Anwalt, der kann auch einen Schriftsatz an den Vermieter aufsetzen.
naja, die Rechtssprechung ist da der Länge nach so:
- abgenutzt --> Vermieter
- gebrochen -> Mieter
Müsstest Du also schon nachweisen, dass der Bruch durch Abnutzung kam.
werden für diese aber keine Ersatzteile mehr hergestellt und sind nur aus dem Ausland für über 300€ nachzubestellen.
Sollte für abgenutzt ausreichen !
Vermieter , normaler verschleiß nach so vielen Jahren !
Es ist zwar keine manifestierte Gesetzes-Festlegung , aber für diverse Ausrüstungsgegenstände einer Wohnung gibt es immerhin grobe Richtwerte für eine zu erwartende Haltbarkeit der Sache bei normalem Gebrauch .
So geht man bei einer Toilette von einer zu erwartenden Haltbarkeit von etwa 15 bis 20 Jahren bei normalem Gebrauch aus . Damit dürfte die alte "Keramik" bereits nahezu vollständig abgeschrieben sein .
Nun steht in Deinem Fall ja leider mal ( wie nicht selten im Mietrecht ) "Aussage gegen Aussage" . Bei den gängigen "Bakelit-WC Sitzen" kann es nach knapp 2 Jahrzehnten durchaus schon zu Materialermüdung , und damit zu Materialbruch kommen .
Das Einzig ähnliche für die Form Deiner Toilette konnte ich hier für etwa 60 bis 70 Euro finden :
Am besten mißt Du das Befestigungssystem an Deinem Toilettensitz mal aus und fragst dann mal bei einem Sanitär-Fachmann in Deiner Region nach , ob sich einer dieser WC-Sitze auf Dein "Opera-Becken" montieren ließe .
Wenn ja, dann zahle das , und spare Dir dann unnötiges Gezanke mit Deinem Vermieter . Wenn er dann irgend wann doch mal mucken sollte , werfe als Gegenargument einfach den zeitlichen Abschreibungsfaktor einer fest installierten Gebrauchssache in einer Mietwohnung in den Raum .
Wenn einer der Deckel mit Sitz passen sollte , hättest Du damit in etwa gemäß des Zeit-Restwertes die Nutzbarkeit dieses WCs wieder hergestellt .
hast Du mal genau geschaut , was da nicht paßt bei der Montage des "alternativen Klositzes" , und ob es keine Möglichkeit der Modifikation gibt ?
( Was nicht paßt , wird passend gemacht )
Genau den hatte ich bestellt aber es passt nur ein Original drauf und den gibt es nur in Frankreich für über 300€