Gebrauchtwagenhändler will Kaufvertrag nachträglich ändern-was tun?

2 Antworten

Einen neuen Vertrag bedarf es nicht. Es würde schließlich eine Rechnung ausreichen, beziehungsweise ist es umsatzsteuerlich für den Händler ohnehin irrelevant, da bei falschem Steuerausweis trotzdem diese abgeführt werden muss! Zudem müsste die Verbuchung wohl schon längst erfolgt sein, um den steuerlichen Vorschriften gerecht zu werden.

Interessanter wäre doch, ob es nicht einen anderen Hintergrund haben mag. Es wäre dringend zu untersuchen, ob und inwiefern Unterschiede in den Verträgen bestehen. Diese sind hier nicht ersichtlich. Weiterhin könnte auch die vorher gewerbliche Nutzung nun untergeschoben werden. Regelmäßig haben solche Fahrzeuge einen niedrigenren Kaufpreis und es ist rechtlich ein Nachteil, da zukünftig die vorher gewerbliche Nutzung angegeben werden muss.

Folglich wäre zunächst der Hintergrund zu ergründen und nicht unbesehen zu agieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:32

In den Verträgen gibt es keinen Unterschied außer der MwSt. Beim 1. steht einfach der Betrag X, beim 2. steht niedriger Betrag Y + 19 % MwSt = Gesamtbetrag X.

Ansonsten sind die Verträge absolut identisch ausgefüllt. Auch Ort und Datum ist vorausgefüllt auf das ursprüngliche Datum. Nur meine Unterschrift fehlt auf der neuen Version.

Eine Rechnung habe ich nicht. Hatte 2 Anzahlungen per Überweisung und den Rest bar bei Abholung gezahlt. Das ist auch so im Kaufvertrag vermerkt ("Rest in bar bezahlt"). Beide Verträge sind absolut identisch sonst.

Zum Hintergrund weiß ich nichts außer, dass er mir schrieb, er habe damals vergessen die MwSt reinzuschreiben und deswegen solle das jetzt nochmal neu gemacht werden. Hatte er als Brief geschrieben in gebrochenem Deutsch ohne Unterschrift.

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GS2000  24.07.2024, 17:50
@Haema156

Besteht der Vermerk der gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges?

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Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:01
@GS2000

Nein, es gibt in beiden Verträgen keinen Hinweis auf eine gewerbliche Nutzung.

Wäre es dann unbedenklich?

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GS2000  24.07.2024, 19:11
@Haema156

Nein, da jeder wissen muss, wenn Vorsteuer enthalten ist, handelt es sich zwingend um eine gewerbliche Nutzung. Die steuerlichen Voraussetzungen für MwSt. Abzug und analog Ausweisung beim Verkauf sind mehr als 50% betriebliche Nutzung.

Folglich handelt es sich um ein gewerbliches Fahrzeug. Dies wurde untergeschoben und ist dringend zu prüfen.

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Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 19:32
@GS2000

Danke für Deine Antwort, aber ich verstehe das nicht so ganz. Es geht ja nicht um eine Vorsteuer, sondern er hat lediglich nicht die Mehrwertsteuer reingeschrieben und will dies nun ändern. Der Händler muss doch die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen und das hat er beim Originalvertrag versäumt.

Oder verstehe ich etwas falsch?

Was soll ich denn nun tun?

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GS2000  24.07.2024, 19:50
@Haema156
Der Händler muss doch die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen und das hat er beim Originalvertrag versäumt.

Muss er theoretisch nicht; dazu dürfte es noch nicht einmal einen Rechtsanspruch bei einer Privatperson geben. Es würde reichen, diesen Sachverhalt richtig auszubuchen das würde der Käufer nicht erst mitbekommen. Deswegen ist das Vorgehen auch derart fragwürdig.

Jedenfalls besteht mit dem Steuerausweis direkt die Tatsache der gewerblichen Nutzung. Also ist dort etwas nicht richtig. Diesen Sachverhalt gilt es zu ergründen. Ggfs den vorhergehenden Halter googlen und kontaktieren. Jedenfalls versteht sich mit dem Sachverhalt ein Wertabschlag.

Es geht ja nicht um eine Vorsteuer, sondern er hat lediglich nicht die Mehrwertsteuer

Der Unterschied zwischen Vorsteuer und MwSt. ist lediglich steuerrechtlich. Vorsteuer kann ein Unternehmen beim Finanzamt geltend machen. MwSt. wird als Einnahme bei Rechnungen ausgewiesen und ans Finanzamt abgeführt.

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Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 19:59
@GS2000

Danke für die Erläuterung. Das wusste ich nicht.

Aber was hat das jetzt für Konsequenzen für mich als Käufer? Der Kauf ist wie gesagt schon drei Monate her, bin zufrieden mit dem Auto und will einfach nur meine Ruhe und nicht irgendwelche negativen Konsequenzen, wenn ich jetzt irgendwas mache.

Der Preis ist ja letztlich derselbe für mich.

Sollte ich ihn ignorieren oder soll ich ihm einfach den Vertrag neu unterschrieben schicken? Letzteres hätte doch eigentlich keine negativen Konsequenzen für mich, oder was wäre zu befürchten?

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GS2000  25.07.2024, 07:40
@Haema156
Sollte ich ihn ignorieren oder soll ich ihm einfach den Vertrag neu unterschrieben schicken? Letzteres hätte doch eigentlich keine negativen Konsequenzen für mich, oder was wäre zu befürchten?

Es wurde ein Gewerbefahrzeug untergeschoben, es hat weniger Wert und beim Verkauf analog auch. Dies muss dann eben auch angegeben werden.

Es wäre zu versuchen analog einen Abschlag zu erhalten.

Der Verkäufer hat sich zu erklären. Es handelt sich hier um eine Täuschung, Betrug. Die Angabe hat rechtlich bereits beim Angebot zu erfolgen und nicht drei Monate später. Der Sachverhalt könnte sogar den Rücktritt ermöglichen, wenn es sonst nicht ersichtlich war.

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Wenn ich es richtig verstehe geht es um das Auto das du verkauft hast, oder?

Wenn dem so ist, nicht drauf eingehen --> Kann man als Privatperson Mehrwertsteuer ausweisen? (dasfinanzen.de)

Als Privatperson darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.


Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:08

Nee, es geht um das Auto, das ich gekauft habe. Entschulde, falls das missverständlich war.

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Asardec  24.07.2024, 15:11
@Haema156

Achso, dann hast du damit keine Probleme. Er als Händler muss die Mehrwertsteuer ausweisen. Und wenn sich am Endbetrag für dich nichts ändert... egal.

Ich würde nur drauf achten, das du zuerst den neuen Vertrag hast und dieser ansonsten auch mit dem anderen Übereinstimmt. Den alten würde sich sicherheitshalber Kopieren und in meinen Akten mit einem Vermerk zu dem neuen legen.

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Haema156 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:16
@Asardec

Danke!

Und würdest Du drauf bestehen, dass er mir den alten Originalvertrag zuschickt bzw nachweislich vernichtet? Und soll ich ihm meinen ursprünglichen Durchschlag vom alten Original wirklich zukommen lassen?

Hab irgendwie Sorge, dass ich mich sonst wegen Urkundenfälschung strafbar machen, weil der neue Vertrag ja zurück datiert ist.

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Asardec  24.07.2024, 15:22
@Haema156

Eigentlich könntet ihr euch auch darauf einigen, dass du den einfach selber entwertest.

Aber, jetzt wird mir erst bewusst, dass es um den Vertrag und nicht die Rechnung geht. (nicht das das inhaltlich an meinen bisherigen Aussagen etwas ändert)

Wenn die Vertragsnummer gleich ist sehe ich da kein Problem. Warum er den alten Vertrag zurück haben will entzieht sich mir allerdings.

Alternativ könnte er ja auch einfach einen Aufhebungsvertrag für den falschen Vertrag machen...

Wie gesagt, wenn Endsumme Brutto und Vertragsinhalt gleich ist und natürlich auch unterschieben wurde, hätte ich keine Bedenken.

Wenn er den alten Vertrag zurück will wär mir das auch egal.

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