Gebrauchtwagen beim Autohaus gekauft konnte es immer noch nicht abholen?
Ich habe am 31.07.24 ein Auto in einem Autohaus gekauft bzw.angezahlt und den rest finanziert. Man sagte mir das ich es in ca.14Tagen abholen kann.Das Autohaus wollte das Auto für mich zulassen.Und noch frischen Tüv machen.Nach 12Tagen fragte ich über E-mail mal nach,ob es schon fertig wäre.Da erklärte man mir das mein Auto wohl noch nicht abgemeldet sei.Darauf hin fragte ich wie sowas passieren kann!?Der VK sagte er könne nichts dafür ,da die Zb1 und Zb2 nicht vor Ort wären,sondern Zentral gelagert wären und sie das von da aus nicht sehen könnten.Auf Nachfrage wie lange das jetzt dauert,meinte er nur er könne es nicht sagen.Aber er könnte mir nur anbieten wenn es mir zu lange dauert vom Kaufvertrag zurückzutreten.Das wollte ich aber nicht,da das gleiche Auto überall mindestens 1500€ mehr kostet.Jetzt warte ich seit fast 4Wochen schon und es tut sich rein gar nichts.Was kann ich nun machen,das da endlich was passiert?Für Tipps wäre ich echt dankbar.
3 Antworten
Lass das Autohaus direkt vom Anwalt anschreiben und in Verzug setzen. Sobald das passiert ist, jegliche direkte Kontaktaufnahme verweigern.
Ich würde schriftlich eine Frist setzen bis Ende nächster Woche. Hast du dein Auto bis dann nicht, würde ich den Vertrag wegen Nichterfüllung widerrufen und meine Anzahlung zurückfordern. Anwaltliche Unterstützung wäre dabei ratsam, u.a. wegen evtl Schadenersatz durch die ja wohl schon laufende Finanzierung
Danke für eure Antworten.Das Autohaus hat mich kontaktiert und meinte, das die Papiere wohl verschwunden sind.Und diese jetzt neu beantragt werden müssen.Und sie mir nun einen Leihwagen organisieren.Ich frage mich nur wann das passieren soll.Anruf kam Montag heute ist schon Donnerstag.Es ist echt nicht Normal was die sich da leisten.
Händler schriftlich in Verzug setzen und angemessene Frist zur Lieferung setzen. Letztendlich hast du aber nur zwei Optionen: abwarten, oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatz kannst du dann eventuell und nur für tatsächlich entstandene Schäden, einklagen.