Geblitzt in der ersten Sonderfahrt?

4 Antworten

Der Fahrlehrer ist der Verantwortliche. Wenn der Fahrschüler fährt, sieht das Gesetz es so an, als würde der Fahrlehrer selbst fahren. Also muss er mit den Konsequenzen rechnen, hast ja noch keinen Schein, also kann man richtiges Fahren von dir nicht erwarten.


Blackloveletter 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 17:16

Seh ich auch so, hab online aber auch öfter mal gelesen, dass bei Sonderfahrten da wohl eine Ausnahme gemacht wird. Ich bin total verwirrt

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1 Punkt, direkt aufbauseminar und 2 Jahre Pz Verlängerung. Er meinte ich wäre so weit fortgeschritten dass ich das selbst auf meine Kappe nehmen müsste.

Nein. Es ist auch rechtlich garnicht möglich das auf deine Kappe zu nehmen weil du ja garkeinen Führerschein hast. Der Fahrer ist zu 100% verantwortlich, dafür hat er ja die extra bremse in seinem Auto.

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Kraftfahrzeugführer, solange der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Daher muss auch der Fahrlehrer ein etwaiges Bußgeld bezahlen - und gegebenenfalls Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinnehmen.

Als fahrschüler haftest du nur bei grober Fahrlässigkeit oder absicht. Wenn du also etwas so "schnell" falsch machst das es für den fahrlehrer unmöglich ist einzugreifen z.b. plötzlich den Lenker in die gegenspur ziehst oder soetwwas.

Habe dann direkt den Fahrlehrer gefragt wieviel ich hier hätte fahren dürfen und er sagt einfach „ich weiß es nicht“.

Im Fahrschulauto ist der Fahrlehrer verantwortlich, mein Tipp, wechsel die Fahrschule !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Blackloveletter 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 17:27

Wollte ich, habe auch mit einer anderen Fahrschule gesprochen. Der Fahrlehrer meinte es würde beim Wechsel zu lange dauern und noch teurer werden und ich soll das jetzt einfach durchziehen

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Dein Fahrlehrer bekommt das Bußgeld, er ist der Fahrzeugführer.