Gastherme noch benutzbar oder zwingend zu ersetzen?
Hallo,
dieser Justus-Gasofen ist erkennbar in die Jahre gekommen und der neue Besitzer der Immobilie wird diesen sicherlich auf absehbare Zeit ersetzen, die Frage wäre jedoch, ob die aktuellen Regularien es überhaupt noch gestatten, eine solche Therme zu betreiben? Der Kaminkehrer hatte dies bisher nicht beanstandet, was aber ja (Stichwort: Ölheizungen, die eigentlich nicht mehr verwendet werden dürfen) nicht unbedingt heißt, dass es wirklich gestattet ist, die zu betreiben. Gibt es hier fundierte Meinungen? Vielen Dank
3 Antworten
Solange der Gasofen technisch in Ordnung ist, kann man ihn weiter betreiben. Ölheizungen oder Ölöfen sind nicht verboten.
Dass ist alles gesetzlich geregelt zb übe die DIN normen.
Der neue Besitzer könnte aber auch entscheiden echte Gasthermen einbauen zu lassen oder eine Gas kessel. Aber das geht nur mit der Erlaubnis des Schornsteinfegers.Und einem Heizung s meister.
Das mit dem kein öl ist zwar so entschieden worden aber das kann sich wieder alles ändern.(wegen dem Kohleabbau)
Tut mir leid das mit den Gesetzen und Besonder den Din normen Sind Direkt bei beiden berufe Schornsteinfeger und Heizung geregelt und das sind nur ein paar 100ter din normen! Und dazu hat eigentlich nur der jeweilige Meister Zugang da das buch auch mehrer 100ter € kostet!
Aber Beide berufe müssen sich zu allererst um die Sicherheit des kunden kümmer zb bei dem Heizungskessel dürfte die Din Norm 4752 Sein wen ich mich nicht irre! Bei dem kammin usw sind das andere! Zu der alt Anlage kann ich nichts sagen die Kamm Nichtmal in der Ausbildung zum Heizungsbauer vor!
was Vorkamm ist das ein Handwerker in den Knast geht wen er mist baut und der kunde durch ihn direkt oder indirekt einen schaden erleidet!
Meinungen Interresieren nicht sondern die Gesetzlichen Vorschriften frage den örtlichen Bezirksbevolmächtigen Schornsteinfeger
oder schaue mal ob du irgendwo einnen Aufkleber vom Schorni findest mit einer Prüfplakette in der Regel müsste er jährlich kommen, wen nicht hage beim Vermieter nach steht alles normal im Feuerstätten-Bescheid drin
Danke für die Antwort. Das es gesetzlich geregelt ist, würde ich auch vermuten, wäre aber hier noch dankbar für 1-2 konkrete Links zu den entsprechenden Normen, wo es speziell um die Altanlagen geht. Falls bekannt, Danke erneut!