Gasthaus/Restaurant - Extra Kosten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da in D der Grundsatz Preiswahrheit und Preisklarheit besteht solltet ihr offensichtlich auf die Kosten hingewiesen werden. Das kann durch eine Preisliste im Korb oder durch eine Preisliste auf dem Tisch geschehen. Spätestens in der Speisekarte muss offensichtlich auf Zusatzkosten hingewiesen werden.

Ist dies nicht der Fall kann von einer kostenlosen Verwendung ausgegangen werden.


Nyaruko 
Fragesteller
 24.02.2015, 18:58

Danke für die Antwort.

Hingewiesen wurde man weder mündlich, noch schriftlich auf die Kosten.
Im Korb war kein Zettelchen ersichtlich, falls eines vorhanden war, dann wurde es entweder unter dem Stoff eingenäht oder geschickt unter den anderen beiden Gebäcken platziert.

In der Speisekarte waren auch keine extra Kosten ersichtlich.
Gebäck allein stand nicht einmal drinnen, lediglich Gebäck mit Wurst/Käse.
Extra Portionen (Ketchup, Mayonnaise etc.) waren ebenfalls nicht in der Speisekarte enthalten.

Da wir schon oft in Restaurants und Gasthäuser waren und wir noch nie für so etwas bezahlen mussten, gingen wir auch hier davon aus.

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Das kommt je nach Land sogar Bundesland und Sitte und Gebräuche anders. Gewürze sollten nicht extra sein. Bei Parmesan kann es Vorkommen. Brot wird z.B. in Bayern meist bezahlt werden müssen, da werden auch Brezeln un co einfach auf den Tisch gestellt und müssen bei verzehr bezahlt werden, In berlin z.B. ist Brot eine kostenlose Beigabe. Auch wenn eine Flasche Wein auf dem Tisch steht ist diese zu bezahlen wenn man sie Trinkt. Bei unsicherheit einfach den Ober fragen.

Ich glaube nicht, daß dies rechtlich geregelt ist. Die "Regeln" macht der Gastwirt. Wahrscheinlich steht das auch irgendwo - evtl. versteckt - in der Speisekarte.

Deine Empörung besteht zu Recht!

Es ist eine Unverschämtheit !!

Auf der anderen Seite: Vergiss es!

Es ist zu "klein", um hinterher etwas zu unternehmen.

Vor allem: Vergiss den "Laden" !

UND pass´ nächstes Mal auf. Frag´gleich bei der Bestellung.


Ursusmaritimus  24.02.2015, 18:32

Da gibt es schon Regeln der Preisauszeichnungspflicht, zum Glück!

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OnkelBerni  24.02.2015, 18:40
@Ursusmaritimus

Wie ich doch sagte: Es wird in der Speisekarte und evtl. draussen im Aushang erwähnt worden sein.

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Nyaruko 
Fragesteller
 24.02.2015, 18:51

In der Speisekarte stand nichts davon.
Da wurde weder Knoblauch, noch Parmesan extra zum Bestellen angeboten.
Auch Gebäck wurde in der Speisekarte nicht angeboten (nur Gebäck mit Wurst/Käse).

Im Korb befand sich ebenfalls kein Zettelchen oder dergleichen mit einem Preis.
Falls sich dort einer befinden sollte, dann wahrscheinlich unter dem Stoff eingenäht oder unter den beiden anderen Gebäckstücken.
Aber das konnten wir unmöglich sehen, schon alleine, weil wir nicht einfach so Gebäck anfassen, wenn wir es nicht essen wollen.

Draußen gab es lediglich ein kleines Schild mit dem heutigen Hauptmenü und in einem Aushang die Speisekarte (die wir uns vor und nach dem Besuch ansahen).

Fragen hätten wir wirklich können, das wussten wir danach auch.
Aber die Macht der Gewohnheit hat dies verhindert, da es noch nie der Fall war.

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OnkelBerni  24.02.2015, 19:24
@Nyaruko

Ok. Und? Was wollt Ihr nun unternehmen? Oder ist das jetzt "unsere Meinung dazu hören" ...?
Wenn es wirklich nirgends ausgezeichnet war , könnt Ihr in der Tat gegen den Betrieb rechtlich vorgehen.
Aber lohnt sich das?
Es sei denn, Ihr wollt mal ein deutliches Zeichen setzen. Kann ich auch verstehen.

Wie gesagt, es ist eine große Aktion in einer kleinen Angelegenheit.

Auf ein Schreiben von Euch wird der Betrieb überhaupt nicht reagieren. Also, muss man anwaltlich vorgehen....... Auf ein relativ drastisches Anwaltsschreiben werden "die" aber sicher reagieren.
Vor allem werden sie noch schnell vorher nicht vorhandene "Tatsachen" schaffen, z.B. plötzlich werden Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der genannten Lebensmittel auftauchen... usw...

Ok, ich bin wohl schon zu lange auf der Welt, als daß ich auf die Idee käme, hier eine große Sache in die Wege zu leiten.

"Mach´wie Du meinst" .....

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aurata  24.02.2015, 21:50
@OnkelBerni

Ich würde da keinen Anwalt bemühen, aber eine Kritik veröffentlichen. Manche

Zum Beispiel bei Yelp:

http://www.yelp.de/

Ich informiere mich immer, wenn ich ein Restaurant besuchen möchte. Da sind zwar auch ein paar Fakes, aber überwiegend echte Berichte.

restaurant-kritik.de gehört übrigens ab 11.3. auch zum Yelp

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aurata  24.02.2015, 22:44
@OnkelBerni

Das Manche gehört aber nicht dazu. ;-) ich habe ein Satz raus gelöscht, das Wort blieb versehentlich hängen o.O

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Nyaruko 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:22
@OnkelBerni

Wir werden nicht rechtlich dagegen vorgehen (auch wenn ich mir diesen "Spaß" einmal erlauben möchte ...).

Ich wollte mich nach diesem Erlebnis erkundigen, wie genau das nun gehandhabt wird, da es, wie gesagt, das erste mal war, dass dafür Geld verlangt wurde.

Jedenfalls werden wir erst einmal diesen Laden meiden, Freunden/Bekannten davon erzählen und es in diversen "Bewertungs-Foren" kundtun, natürlich alles ganz sachlich, denn trotz dieser "Extra-Kosten" war das Essen gut und der Koch sympathisch (die Kellnerin leider nicht so sehr).

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Nyaruko 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:24
@aurata

Danke dir, das werden wir machen. :)

Oftmals informieren wir uns bei Freunden/Bekannten über ein Gasthaus/Restaurant (ob sie es bereits besuchten und ob alle passte), aber manchmal kommt es auch vor, dass man mit Freunden unterwegs ist, plötzlich Hunger bekommt und in irgendein Gasthaus/Restaurant reingeht, ohne sich zu erkundigen.

Manchmal kann man dadurch richtige Perlen finden, manchmal leider auch das Gegenteil ...

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Wenn, für irgendetwas Geld abverlangt wird, so hat dies in der Preisliste (in der Gastronomie nennt sich diese Speisen- oder auch Getränkekarte) zu stehen. Warum habt Ihr nicht die Speisenkarte verlangt und nachgefragt wo die Preise zu finden sind. Wenn die Würzmittel / zugaben wie Slz und Pfeffer auf dem Tisch stehen und kein Preisschild vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass sie kostenfrei sind. Wir Brot unaufgefordert serviert, so muss ich als gast annehmen, dass die Kosten im Speisenpreis enthalten sind. Ich würde beim nächsten Besuch dies ansprechen und Nachfragen. Diese Antwort bezieht sich auf deutsches Recht.


Nyaruko 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:29
Warum habt Ihr nicht die Speisenkarte verlangt und nachgefragt wo die Preise zu finden sind.

Warum weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.
Wir waren jedenfalls zu diesem Zeitpunkt sehr perplex, da das noch nie der Fall war.

Aber hinterher ist man oftmals schlauer, wir (zum Glück) nun auch.

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Bezahlt werden muss nur was auch bestellt wurde.

Normalerweise wird Brot Knoblauch u.s.w. auch nur auf den Tisch gestellt wenn es zum Gericht gehört wie z.B. Steak.

Ich habe noch nie gehört das Brot extra berechnet wird,


aurata  24.02.2015, 21:52

Doch, das gibt es manchmal auch. Da steht dann "Extra Brot"

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