Gasheizung 30 Jahre Frist?
Hallo zusammen,
Meine Frage bezieht sich auf meine Gasheizung die von 1993 ist also nun 30 Jahre.
Im Internet lese ich das sie zum 01.01.2024 theoretisch still gelegt werden müsste weil Gasheizungen nur 30 Jahre betrieben werden dürfen.
(Abgaswerte sind Tadellos der Schornsteinfeger lobt immer die Anlage)
Stimmt die 30 Jahre Frist ? Und vor allen würde ich gern wissen ob Heizungsfirmen nach Ablauf der 30 Jahre die Anlage überhaupt noch warten dürfen. Oder dies ablehnen müssen.
Weil dann bräuchte ich fürs nächste Jahr definitiv eine neue Heizung
3 Antworten
Das entsprechende Gesetz steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html
Gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt beträgt.
Der Schornsteinfeger wäre übrigens auch für die Außerbetriebnahme zuständig. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Du nicht betroffen bist, sonst hätte er das bestimmt schon dieses Jahr angesprochen.
Eine genaue Antwort bekommst du hier sicher von deinem Schornsteinfeger.
Er kennt dein Haus und deine Gasheizung.
Ruf ihn an oder schreibe ihm eine Mail mit deiner Frage.
Kommt drauf an, was für ein Heizkessel es genau ist, und noch weitere Faktoren:
https://www.heizsparer.de/spartipps/modernisieren/diese-heizungen-muessen-ersetzt-werden