Gasheizung 30 Jahre Frist?

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Das entsprechende Gesetz steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html

Gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt beträgt.

Der Schornsteinfeger wäre übrigens auch für die Außerbetriebnahme zuständig. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Du nicht betroffen bist, sonst hätte er das bestimmt schon dieses Jahr angesprochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Eine genaue Antwort bekommst du hier sicher von deinem Schornsteinfeger.

Er kennt dein Haus und deine Gasheizung.

Ruf ihn an oder schreibe ihm eine Mail mit deiner Frage.