Garantiefall Fallschaden - was wäre, wenn sich das Diplay irgendwann komplett ablöst?

5 Antworten

Das Telefon ist Dir heruntergefallen und weist nun einen Defekt auf.

Selbst verschuldete Defekt müssen auch selbst bezahlt werden.

Es handelt sich nicht um einen Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler, welcher der Händler oder der Hersteller zu verschulden hätte und somit handelt es sich nicht um einen Sachmangel oder einen Garantiefall.

Das was du vorhat ist Betrug. Glaube mal nicht die wären dumm. Ist dein Handy gegen Sturzschäden versichert, wird es dir kostenlos ersetzt. Ist es jedoch nicht versichert, hat du Pech gehabt. Jedes Handy hat Indikatoren für Feuchtigkeit, was es sehr einfach macht zu erkennen ob ein Feuchtigkeitsscgaden vorliegt. Ob es auch Sensoren für Stürzte gibt...keine Ahnung, aber ich glaube nicht. Jedenfalls hast DU denn schaden verursacht, also steh dafür gerade oder du ziehst den Versuch eines versicherungsbetrugs vor, dank kassiert du halte ne dementsprechende Anzeige. Da gibt es genügend Idi oten...die glauben sie seien schlauer


Flurhocker 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 11:43

Leider scheinen die meisten Leute die Fragestellung nicht komplett durchzulesen, oder ich hab sie einfach zu missverständlich formuliert.

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Die "Standard-Garantie" bzw. auch die Gewährleistung decken keine selbstverschuldeten Schäden durch z.B. falsche Handhabung ab. Nur welche die auf z.B. einem fehlerhaften Produktionsprozess oder mangelhafter Komponenten beruhen. Bei dir, trifft der erste Fall zu. Dadurch hast du keine Ansprüche an den Verkäufer o. Hersteller.

Wie sollte dieser eindeutige Sturzschaden (Gehäuse-/ Lackplatzer) den sonst zu Stande gekommen sein, wenn nicht durch dich selbst?


Forte90  08.09.2015, 10:40

P.s. Wenn du oder deine Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben, kannst du den Schaden dort melden und bekommst im Idealfall das Handy ersetzt. (Dadurch steigen die Beiträge)

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mineralixx  08.09.2015, 21:02
@Forte90

Den Schaden würde auch eine private Haftpflichtversicherung nicht regeln. Er wurde ja keinem Fremden zugefügt.

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Flurhocker 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 10:43

Es geht mir nicht um den Gehäuseplatzer, sondern ausschließlich um die Ablösung des Diplays bzw die Tatsache, dass das Display nun nicht mehr richtig am Gerät klebt.

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Forte90  08.09.2015, 10:54
@Flurhocker

Die Ablösung des Displays, ist anscheinend durch den Sturz enstanden.

Diesen kannst du anhand des Gehäuse-/Lackplatzers nicht leugnen. Wenn sich jetzt nur das Display gelöst hätte, ohne einen offensichtlichen Lackschaden, hättest du vielleicht eine Chance durch einen Produktionsfehler gehabt (Fehlende Klebeeigenschaften).

So wird der Garantiefall wahrscheinlich abgelehnt.

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Schäden, die durch ein Herunterfallen verursacht wurden, deckt die Garantie nicht ab.

Dann kleb doch das Display mit einem dafür geeigneten transparenten Kleber wieder an.