Garantiefall: An wen wenden?

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Da inzwischen mehr als 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind, koennte es durchaus vorteilhafter sein, die Herstellergarantie statt der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers ("Gewaehrleistung") in Anspruch zu nehmen. Schliesslich ist die sog. "Beweislastumkehr" bei der "Gewaehrleistung" mit Ablauf des 6. Monats abgelaufen und der Haendler kann von dir den Beweis dafuer verlangen, dass das Geraet bereits von Anfang an kaputt war. Dieser Beweis kann aber meist nur recht schwer oder auch ueberhaupt nicht erbracht werden.

Umtauschen geht nicht einfach so.Zudem ist es ein Gewährleistungsfall,die besteht 2 Jahre auf neuer Ware.Ist auch gesetzlich vorgeschrieben im Gegensatz zur Garantie die immer rein freiwillig ist.Also mit dem Gerät zum Händler wo du das gekauft hast und den Mangel schildern.Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Defekt zu beheben.Ob der das Gerät repariert oder gleich gegen ein neues tauscht entscheidet er.Mehr als 2 Versuche den Mangel zu beheben musst du allerdings nicht dulden.Danach kannst du den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.Wenn es eine Garantie gibt bestimmt der Garantiegeber auch die Bedingungen der Garantie.

http://www.chip.de/artikel/Kaputte-Hardware-Reklamation-Garantie-Gewaehrleistung-4_39302513.html

Ansprechpartner ist stets die Verkaufsstelle (Dein Vertragspartner), also in diesem Fall der Blödmarkt.

Nur am Rande und lediglich zur Information: Clatronic ist auch nur ein Händler. Die kaufen ihren Plunder containerweise in China und anderen Fernost-Märkten ein und beliefern damit hierzulande die Discounter.


RebeccaDun 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 23:13

Danke.
Ich war nur etwas verwirrt, weil in der Gebrauchsanweisung im Garantietext steht: "Sollte Ihr Gerät innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweisen, bitte wir Sie, uns Ihren Garantieanspruch mitzuteilen."
Aber mein erster Gedanke war auch, mich an Blödmarkt zu wenden.

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Georg63  30.07.2014, 23:30
@RebeccaDun

Wenn du die Garantie (des Herstellers) in Anspruch nehmen willst, musst du dich direkt an den wenden. Allerdings ist die gesetzliche Gewährleistung deutlich umfassender und die MAchst du beim Verkäufer geltend.

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Mediamarkt


RebeccaDun 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 23:04

Hast Du dafür auch eine Erklärung?

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Georg63  30.07.2014, 23:31
@RebeccaDun

Noch gilt die gesetzliche Gewährleistung und für die ist der Händler verantwortlich.

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DerCAM  31.07.2014, 01:47
@Georg63

Die aber nach Ablauf der sechsmonatigen Beweislastumkehr nicht mehr viel wert ist weil der Kaeufer dann im Streitfall den Beweis dafuer erbringen muss, dass der Sachmangel bereits zum Kaufzeitpunkt (Uebergabezeitpunkt) vorhanden war. Das ist jedoch in aller Regel nicht einfach, meist recht teuer und oft auch gar nicht moeglich.

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Georg63  31.07.2014, 12:19
@DerCAM

Sollte in diesem Fall nicht schwer sein, da das Gerät ja nie benutzt wurde. Außerdem ist der Mediamarkt in solchen Sachen sehr kulant.

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