Da inzwischen mehr als 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind, koennte es durchaus vorteilhafter sein, die Herstellergarantie statt der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers ("Gewaehrleistung") in Anspruch zu nehmen. Schliesslich ist die sog. "Beweislastumkehr" bei der "Gewaehrleistung" mit Ablauf des 6. Monats abgelaufen und der Haendler kann von dir den Beweis dafuer verlangen, dass das Geraet bereits von Anfang an kaputt war. Dieser Beweis kann aber meist nur recht schwer oder auch ueberhaupt nicht erbracht werden.

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Es gibt kein Recht auf unbezahlten Urlaub. Kaum ein Arbeitgeber wird sich darauf einlassen, regelmaessig zusaetzlich zum normalen (bezahlten) Urlaub auch noch unbezahlten zu genehmigen. In Ausnahmefaellen moeglicherweise schon mal, regelmaessig aber ganz sicher nicht.

Vielleicht laesst sich dein Arbeitgeber aber auf eine Vertragsaenderung ein, mit der mehr Urlaub und ein entsprechend niedrigeres Gehalt vereinbart wird. Duerfte aber wohl auch eher unwahrscheinlich sein weil das auf Dauer nur zu Aerger mit den anderen Mitarbeitern fuehren wird (die sehen ja nur, dass du mehr Urlaub hast und nicht auch, dass du dafuer weniger Gehalt bekommst).

Auch duerfte es wohl eher die Ausnahm,e als die Regel sein, wenn ein Arbeitgeber 4 Wochen Urlaub am Stueck genehmigt ... und das auch noch im Sommer.

Mit 25 Urlaubstagen (ich nehme an bei einer 5 Tage Woche) stehst du aber ohnehin schon sehr viel besser da als die meisten Arbeitnehmer, die nur den gesetzlichen Urlaub von 4 Wochen/Jahr erhalten.

Wenn du mit der Urlaubsregelung nicht einverstanden warst, haettest du das Arbeitsverhaeltnis ja erst gar nicht eingehen muessen oder versuchen koennen, VORHER eine andere Regelung zu vereinbaren.

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Leider darf dir jeder Hanswurst dein Schnitzel braten, ohne dass er hierfuer irgendeinen Befaehigungsnachweis zu erbringen hat. Finde ich schon bedenklich weil es schliesslich um den Umgang mit Lebensmitteln geht und dies ein nicht gerade unsensibeler Bereich ist. Da sollte es meiner Meinung nach schon gesetzlich vorgeschrieben sein, dass ein ausgebildeter Koch zumindest in der Kueche anwesend ist und die ungelernten Kraefte beaufsichtigt. Ist es aber nicht.

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Eine Auslandskrankenversicherung fuer einen Besucher aus einem sog. Drittstaat ist keine grosse Sache. Das bieten viele Versicherungen an.

Viele scheinen hier auf die vom ADAC angebotenen Policen zu stehen (auch fuer Nichtmitglieder). Schau dir das doch mal an.

Sicher kann er aber auch selbst in Tunesien eine entsprechende Versicherung abschliessen. Allerdings sollte er sich vorher ueber die geforderten Mindestversicherungsbetraege informieren und auf deren Einhaltung achten. Entsprechende Infos sollten sich auf der Website der dortigen deutschen Botschaft finden.

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Deine Anspruecheaus dem Gutschein kannst du noch bis zum 31.12.2016 geltend machen. Anspruchsgegner ist der ehemalige Inhaber. Inhaber muss aber nicht zwangslaeufig das Unternehmen sein, dessen Namen die Kette traegt. Es kann sich bei den einzelnen Filialen auch um rechtlich selbstaendige Untrnehmen handeln. Besonders bei Franchise Betrieben sind das oft oertliche Einzelunternehmer oder Betreibergesellschaften. Dann kannst du deine Ansprueche nur bei dem Unternehmen geltend machen, das die betreffende Filiale betrieben hat.

Zuerst musst du jetzt ausfindig machen, wer denn ueberhaupt Inhaber war. Wenn du Glueck hast, handelt es sich tatsaechlich um einen "echten" Filialbetrieb. Dann wird dir die Betreibergesellschaft angesichts der raeumlichen Entfernung zum naechsten Shop sicher das Geld erstatten oder - sofern sie auch einen Online Shop betreibt - dir die Einloesung im Online Shop anbieten. Wenn es sich hingegen um einen Einzelunternehmer handelt, haftet der sowieso mit seinem Privatvermoegen. Ist es eine selbstaendige Betreiberfirma, die an anderen Orten weiterhin aktiv ist, haftet diese.

Schlecht sieht es nur aus, wenn sich der (ehemalige) Inhaber bereits in Insolvenz befindet. Dann wird wohl nichts mehr zu holen sein. Aber all dies musst du jetzt erst einmal herausfinden.

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Dieser Gutschein duerfte entweder dem "Gold 2D" oder dem "Gold 3D" entsprechen (beide mit und auch ohne Filmdose erhaeltlich) Siehe: http://b2bshop.cinestar.de/

Hierbei handelt es sich um Gutscheine, die Cinestar nur an Businesskunden verkauft und die von diesen dann weitergegeben werden. Andere Gutscheine mit den von dir beschriebenen Merkmalen finde ich bei Cinestar nicht.

Zu den genannten Gutscheinen heisst es dort aber ausdruecklich: "Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten der Inhaber und seine Begleitung freien Eintritt zum ... Kinofilm ihrer Wahl, zwei Getränke und einen Snack." Geht also nur fuer 2 zusammen am gleichen Tag im gleichen Film und eben nicht auch fuer nur 1 Person 2x hintereinander.

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