Bei meinem nike tns hat sich vorne der kleber gelöst?

2 Antworten

Wenn es nicht dein Verschulden ist durch unsachgemäßen Gebrauch oder einen Unfall, hast du Gewährleistung auf die Schuhe und kannst sie entweder nachbessern lassen (falls das überhaupt geht) oder austauschen gegen andere oder dir auszahlen lassen.

Auch wenn das gerne von Geschäften anders dargelegt wird, den Kassenbon brauchst du eigentlich nicht dafür. Letztlich musst du sozusagen nur beweisen, dass du die Schuhe zu dem und dem Zeitpunkt dort erworben hast. Das könnte zum Beispiel auch mit einem Zeugen gehen. Das artet aber meistens in den Läden in Diskussion aus, weil sie das so nicht akzeptieren (obwohl sie es eigentlich müssten) und so weiter. D.h. eine eigentliche unkomplizierte Abwicklung hängt zu 99 % am Kassenbon. Wenn der nicht mehr existiert, hast du aber vielleicht noch einen Konto Beleg mit der Abbuchung, falls du mit Karte bezahlt hast.

Den Kassenzettel brauchst du immer. Ansonsten ist das mit dem reklamieren schwierig. Falls es nicht geht, kannst du auch probieren bei einem Schuhmacher das Ding kleben zu lassen. Die haben Spezialkleber und Spezialwerkzeug so dass das recht gut hält.


T3Fahrer  26.10.2022, 10:56
Den Kassenzettel brauchst du immer. 

Das stimmt so nicht, das wird dir nur immer gesagt. Genau genommen brauchst du nur einen Beweis, dass du das Produkt zu dem und dem Zeitpunkt dort erworben hast – das geht theoretisch zum Beispiel auch mit einem Zeugen oder mit einem Kontoauszug, falls du mit Karte bezahlt hast. Aber am unkompliziertesten ist es natürlich in der Tat mit einem Kassenbon.