Ist bei einem Handy mit Rechnung noch Garantie drauf, wenn ich gebraucht kaufe?
Hallo,
mein Freund hat leider mein Handy beim Blumengießen komplett unter Wasser gesetzt... nun muss ein neues her. Da ich nicht so flüssig bin im Moment, würde ich gerne ein second handy Samsung Galaxy s3 kaufen.
Nun bietet jemand in meiner Stadt so ein Handy für 200 Euro an, das Gerät stammt aus einen Vertragsabschluss mit Base mit Rechnung von Mai 2014. Meine Frage hierzu: Kann ich, wenn ich das Handy kaufe, im Schadensfall einfach so mit der Rechnung zu Base gehen und das Handy wird ersetzt? Auch wenn ich nicht der Kunde bin , der den Vertrag abgeschlossen hat? Oder ist doch keine Garantie mehr drauf?
Muss ich auf sonst irgendetwas achten?
Vielen Dank für eure Antworten.
LG, Lia
11 Antworten
@Sawako3005,
nein, das wirst Du sicher nicht können.
Private Verkäufer sind nicht in der Pflicht, die gesetzliche Gewährleistung leisten zu müssen. Wenn Du ein Handy einschließlich einer Gewährleistung haben möchtest, wende Dich bitte besser an einen gewerblichen Verkäufer.
Freundliche Grüße
Delveng
@Oderdochnicht,
interessante Ausführungen.
Wenn ein privater Verkäufer ein Produkt auf der Plattform eBay zum Verkauf anbietet und in der Detailbeschreibung darauf hinweist, dass keine Gewährleistung gegeben wird, da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, ist das dann der von Dir erwähnte Individualvertrag oder ist ein solcher Hinweis ungültig?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. § 305 Abs. 1 BGB Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert wurden und die von einer Vertragpartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden. Sie werden immer dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie ausdrücklich einbezogen sind und wenn der Vertragspartner des Verwenders mit der Geltung der AGB einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB) . Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen dagegen vor, wenn „die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind” (§ 305 I S. 3 BGB) . Dabei sieht die Rechtsprechung die untere Grenze für die Annahme des Merkmals der Vielzahl bei drei bis fünf Verwendungen. Das bedeutet, dass der Privatverkäufer, der bei jedem seiner Verkäufe einen Haftungsausschluss für Mängel aufführt, den er nicht verhandelt, spätestens nach der fünften Verwendung Allgemeine Geschäftsbedingungen nutzt.
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Laut diesen Artikels wäre dies nach der fünften Verwendung eine nicht individuell vereinbarte Bedingung, also allgemeingültig und daher ungültig.
@Oderdochnicht,
danke für die Ausführung.
Wie aber sollte man sich als Kaufwilliger in einem solchen Fall verhalten?
Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung ausschliesst, dieser Ausschluss rechtlich aber ungültig ist, sollte man dann besser auf den Kauf verzichten? Das Einklagen der Gewährleistung ist doch vielleicht ein zu großer Aufwand.
Das würde sich tatsächlich nur bei Käufen lohnen, die einen entsprechend großen Wert darstellen, wobei Du natürlich den Nachweis erbringen mußt, daß es sich um AGB handelt, also diese Formulierung vom Verkäufer immer wieder benutzt wird.
Schließe einfach wertgarantie ab zusätzlich u ja Garantie ist dir, aber macht einen Kaufvertrag dass es übernommen hast samt Restgarantie
Wenn du das Handy kaufst und bekommst die Unterlagen vom Verkäufer, bekommstcdu auch die Restgarantie. Du solltest wissen, daß das Handy in der Regel 2 Jahre lang nur mit BASE funktioniert.
@Sawako3005,
folgenden Fall habe ich selbst mit erlebt, fällt mir gerade ein.
Eine Freundin von mir hat sich über eBay ein Smartphone gekauft bei einer Vorbesitzerin, die das Gerät bei Saturn gekauft hat. Warum sie es gleich wieder verkaufen wollte, habe ich vergessen.
Meine Freundin bekam das Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg von Saturn. Wie das Pech es wollte, war das Gerät defekt. Mit dem Gerät und der Rechnung fuhr sie zu Saturn und reklamierte das Gerät.
Saturn schickte das defekte Gerät zum Reaparaturservice von der Herstellerfirma und nach etwa 14 Tagen bekam meine Freundin das raparierte Gerät vom Service des Herstellers zurück.
Seit diesem Vorfall funktioniert das Gerät durchgehend einwandfrei und ist, dem Anschein nach, ohne jeden Mangel.
Freundliche Grüße
Delveng
Das hat wegen der Original-Rechnung funktioniert, da Saturn nicht den Namen des einstigen Käufers weiß und daher annehmen muß, daß die Freundin diese Käuferin war.
@Oderdochnicht,
ja, mag sein.
Ich erinnere mich nicht mehr, ob es sich um eine neutrale Rechnung handelte oder um eine personalisierte Rechnung.
Was hat ein "Schadensfall" mit Garantie zu tun? Wenn du das Handy kaputtmachst, juckt das Base oder Samsung nicht.
Aber ja, die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gilt natürlich noch.
@ Delveng
Das stimmt so nicht, denn man versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers. Dieser hat allerdings die Möglichkeit, mit einem Individualvertrag die Haftung für Mängel auszuschließen. Individualvertrag bedeutet, daß dieser jeweils mit dem Käufer ausgehandelt wird. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Mängelhaftung, die per AGB ausgeschlossen werden, sind ungültig.
Diese Ausführungen beziehen sich auf Privatverkäufer.