Fundsache abgeben - gibt es dafür eine Frist?
Angenommen ich finde eine Sache, mit etwas Wert. Einen Geldbeutel zum Beispiel oder eine Handtasche mit Geldbeutel. Ich muss das abgeben - Polizei oder Fundbüro. Soweit klar. Aber gibt es eine Frist hierfür, an die ich mich halten muss? Und was - wenn es eine Frist gibt - und ich die nicht einhalten kann (eigene Arbeitszeiten, familiäre Pflichten, Urlaub, ...), Was dann? Reicht es, wenn ich die Polizei anrufe und die Sache schildere?
2 Antworten
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nach § 965 BGB musst Du die Fundsache unverzüglich anzeigen. Abgeben heisst "ohne schuldhaftes Zögern". Ich denke, innerhalb von zehn Tagen wird sich doch die Möglichkeit finden, im Fundbüro vorzusprechen.
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also wenn ich um 18:29 einen Geldbeutel finde, dann würde ich in der 5-Uhr-und-5-Wochen-Konstelllation mal in den Geldbeutel schauen ob Ausweispapiere, Führerschein, Scheckkarte, Implantatpass oder sonstige wichtige Sachen (Schlüssel) drin sind, unabhängig vom Geld, und zumindest eine mail an das Fundbüro senden oder wenn die Zeit noch ist, in den Briefkasten der Gemeinde werfen. ist niemand da, der in den fünf Wochen vertrauensvoll die Blumen gießt, die Post abholt, die Zeitungen reinbringt, den Briefkasten leert, dann könnte der doch das Gefundene beim Fundamt abgeben. Wenn gar nichts mehr geht, werfe ich den Geldbeutel in den Briefkasten meiner Bank.
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Die mail ist eine gute Idee. Jedoch nicht jeder Senior hat (und kann) mail und Internet. Ob es einen "Aufpasser" gibt? Und ob der bereit ist zu Extra-Diensten? Ich weiß es nicht. War ja auch nur ein Konstrukt ...
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Abgeben musst du erst mal gar nichts. Aber dem Fundamt 'unverzüglich' den Fund anzeigen und die Fundsache ansonsten verwahren.
Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 BGB).
Zum Fundrecht: §§ 965 ff. BGB.
Jetzt (18:29) finden, morgen 5 Uhr Fahrt mit der S-Bahn zum Flughafen, 5 Wochen Thailand ... nur mal als konstruierten Fall ...