Fundsache abgeben - gibt es dafür eine Frist?

2 Antworten

nach § 965 BGB musst Du die Fundsache unverzüglich anzeigen. Abgeben heisst "ohne schuldhaftes Zögern". Ich denke, innerhalb von zehn Tagen wird sich doch die Möglichkeit finden, im Fundbüro vorzusprechen.


Regina3 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 18:29

Jetzt (18:29) finden, morgen 5 Uhr Fahrt mit der S-Bahn zum Flughafen, 5 Wochen Thailand ... nur mal als konstruierten Fall ...

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Bergfex49  19.07.2024, 19:40
@Regina3

also wenn ich um 18:29 einen Geldbeutel finde, dann würde ich in der 5-Uhr-und-5-Wochen-Konstelllation mal in den Geldbeutel schauen ob Ausweispapiere, Führerschein, Scheckkarte, Implantatpass oder sonstige wichtige Sachen (Schlüssel) drin sind, unabhängig vom Geld, und zumindest eine mail an das Fundbüro senden oder wenn die Zeit noch ist, in den Briefkasten der Gemeinde werfen. ist niemand da, der in den fünf Wochen vertrauensvoll die Blumen gießt, die Post abholt, die Zeitungen reinbringt, den Briefkasten leert, dann könnte der doch das Gefundene beim Fundamt abgeben. Wenn gar nichts mehr geht, werfe ich den Geldbeutel in den Briefkasten meiner Bank.

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Regina3 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 00:09
@Bergfex49

Die mail ist eine gute Idee. Jedoch nicht jeder Senior hat (und kann) mail und Internet. Ob es einen "Aufpasser" gibt? Und ob der bereit ist zu Extra-Diensten? Ich weiß es nicht. War ja auch nur ein Konstrukt ...

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Abgeben musst du erst mal gar nichts. Aber dem Fundamt 'unverzüglich' den Fund anzeigen und die Fundsache ansonsten verwahren.

Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 BGB).

Zum Fundrecht: §§ 965 ff. BGB.