Führerscheinprüfung?

7 Antworten

Du bekommst zwei Zettel. Einmal das du mit Schaltung fahren darfst falls du das auch darfst und einen anderen Zettel. Da steht drauf das du erfolgreich bestanden hast. Du gehst im gleichen Rathaus wo du dich damals für die Prüfungen angemeldet hast. Gibst diese Blätter dort ab und meistens bekommst du den Führerschein direkt dort ausgehändigt. So wurde es mir erklärt vor kurzem.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin Hobby KFZ-Mechaniker seit Jahren

Es kommt drauf an was er dir ausstellt.

Ist es eine Prüfbescheinigung, dann ist es erlaubt und dient als befristeter Ersatz für den Führerschein, das Dokument belegt also den Besitz der Fahrerlaubnis.

Bekommst du allerdings nur eine Prüfbestätigung ausgestellt mit welcher du dir auf der Führerscheinstelle deinen Führerschein abholen kannst/darfst, dann gilt dies NICHT als Ersatz und belegt NICHT den Besitz einer Fahrerlaubnis.

Bist du bei bestandener Prüfung bereits 17 Jahre (BF17), dann stellt dir der Prüfer vor Ort die Prüfbescheinigung aus und diese stellt dann bis zum erreichen des 18. LJ deine Fahrerlaubnis dar. Sobald du 18 Jahre alt bist kannst du auf der Führerscheinstelle den Kartenführerschein abholen.

Bist du bei Bestehen der Prüfung noch keine 17 Jahre, dann erhältst du eine Prüfbestätigung mit welcher du dann ab deinem 17. Geburtstag deine Prüfbestätigung von der Führerscheinstelle abholen kannst/darfst.

Wenn du eine vom TÜV ausgestellte Prüfungsbescheinigung erhältst, würdest du eine Straftat begehen, wenn du damit ein Fahrzeug führst. Auf der Bescheinigung steht auch ausdrücklich, dass sie nicht zum Fahren berechtigt.

Handelt es sich hingegen um einen "Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis" nach Anlage 8a FeV, welcher vorab von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt und dir vom Prüfer nur noch ausgehändigt wird, hast du damit bereits eine vollwertige Fahrerlaubnis.

§22 Abs 4 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

SWTCW48 
Beitragsersteller
 03.07.2022, 11:51

Von dieser Fahrerlaubnis habe ich ja gesprochen.

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Nein, darfst du auf keinen Fall! Das wäre sogar eine Straftat. Du würdest nicht nur ohne Führerschein fahren, sondern ohne, dass dir von der Führerscheinstelle eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Das wäre das gleiche, als wenn du die Prüfung nicht bestanden hättest und einfach so, ohne Füherschein fahren würdest.