Führerschein Theorie Prüfung - Führerscheinantrag?

7 Antworten

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DIe Führerscheinstelle muss den Prüfauftrag an TÜV oder Dekra geben. Das tut sie erst, wenn sie deinen Antrag geprüft hat und (bis auf natürlich die Prüfungen) alle Voraussetzungen gegeben sind. Dafür musst du ihn natürlich gestellt haben.

Für was gehst du denn in die Fahrschule?

Hat die euch darüber nicht aufgeklärt?

Ohne Führerscheinantrag läuft absolut NICHTS !!!

Dafür brauchst du natürlich auch die Schulung in Erster Hilfe und den Sehtest.

Und wann du die Prüfung ablegst, entscheidet die Fahrschule.

Sie spricht das mit dir ab und nur sie meldet dich dazu an.

Man kann nicht mal einfach so hingehen und die Prüfung ablegen.

Viele Grüße

Michael

Eigentlich ist das so ziemlich das Erste was man auf dem Weg zum Führerschein macht!

Man muß die Fahrerlaubnis beantragen!!!!

Dazu Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Biometrisches Passbild bei der Fahrschule abgeben (Was man davon nicht hat zunächst machen) oder sich die nötigen weiteren Unterlagen von der Fahrschule geben lassen und den Antrag selbst beim Einwohnermeldeamt abgeben (manche Fahrschulen übernehmen dies, Manche nicht).

Dann musst Du so ca 5 Wochen warten, bzw den Theorieunterricht regelmässig besuchen und ggf Fahrstunden nehmen. Erst wenn dieser Antrag durch ist liegt der der zuständigen Führerscheinstelle vor, erst dann erhält die Prüforganisation einen Prüfauftrag und erst dann ist es möglich eine Prüfung zu machen (angemeldet wirst Du dann von der Fahrschule).

Du kannst 140 Theorie Stunden machen und NIE zur Prüfung zugelassen werden wen deine Leistung nicht dafür ausreicht nur der Fahrlehrer beurteilt wann es zu einer Prüfung geht NIE der SCHÜLER er kann sich dazu nicht bestimmen oder hingehen .

Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. 

Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit.

In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrberechtigung beträgt:

15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung

16 Jahre für die Klassen AM, A1, L und T

17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE

18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E

20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz von A2

21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A

24 Jahre für Klassen D, DE, A

Du musst alles beantragt haben bevor du überhaupt eine Prüfung absolvieren darfst dies dauert bis zu 6 Wochen. Ansonsten kannst du nicht zugelassen werden