Darf man mit Downsyndrom den Führerschein machen?
Dürfen bzw. können Menschen mit Trisomie 21 / Downsyndrom einen Führerschein machen und Auto fahren?
5 Antworten
Es ist wichtig, das Thema „Down-Syndrom und Verkehrssicherheit“ differenziert und respektvoll zu betrachten, denn Menschen mit Down-Syndrom sind genauso vielfältig wie jede andere Gruppe von Menschen. Pauschale Aussagen wie „eine Gefährdung für alle anderen“ greifen viel zu kurz und ignorieren sowohl den Fortschritt, der in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erzielt wurde, als auch deren individuelle Fähigkeiten und Potenziale.
1.Individuelle Unterschiede und Fähigkeiten
Menschen mit Down-Syndrom haben sehr unterschiedliche Fähigkeiten, und viele von ihnen sind in der Lage, sehr gut zu lernen, komplexe Situationen zu meistern und selbstständig zu handeln. Das bedeutet, dass man nicht alle Menschen mit Down-Syndrom über einen Kamm scheren kann. Einige können durchaus die kognitiven und motorischen Fähigkeiten entwickeln, die für den Straßenverkehr notwendig sind.
Es gibt Menschen mit Down-Syndrom, die selbst Auto fahren können. Das hängt natürlich von der individuellen Entwicklung ab, wie bei jedem anderen Menschen auch. Sie werden in der Regel gut vorbereitet, umfassend getestet und ihre Verkehrssicherheit wird in der Fahrausbildung geprüft.
2. Förderung durch gezielte Schulungen
Menschen mit Down-Syndrom haben oft von klein auf Zugang zu speziellen Förderprogrammen, die ihnen helfen, ihre motorischen Fähigkeiten zu verbessern, ihre kognitive Entwicklung zu unterstützen und auch ihr Verhalten in komplexen Situationen, wie dem Straßenverkehr, zu schulen. Es gibt speziell konzipierte Verkehrsschulungen, die genau auf ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten eingehen.
Die individuelle Förderung hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, was dazu führt, dass Menschen mit Down-Syndrom oft deutlich selbstständiger und fähiger sind, als viele annehmen.
3. Anpassungen und Hilfsmittel
Der Straßenverkehr bietet viele Hilfsmittel, um die Sicherheit für alle zu erhöhen – nicht nur für Menschen mit Down-Syndrom. Verkehrsampeln, klare Markierungen, Tempo-Limits, und Verkehrsschilder sind alle darauf ausgelegt, das Verkehrsgeschehen für Menschen unterschiedlichen Leistungsniveaus zugänglich und sicher zu machen. Auch wenn einige Menschen mit Down-Syndrom vielleicht länger brauchen, um auf Verkehrszeichen zu reagieren oder ihren Körper zu koordinieren, bedeutet das nicht automatisch, dass sie eine Gefahr darstellen. Sie können lernen, wie sie den Straßenverkehr sicher bewältigen können, zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrer.
4. Teilnahme am sozialen Leben
Zu argumentieren, dass Menschen mit Down-Syndrom nicht im Straßenverkehr sein sollten, weil sie potenziell langsamer oder weniger aufmerksam sind, impliziert, dass sie vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden sollten. Dies widerspricht dem Gedanken der Inklusion, der darauf abzielt, allen Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Menschen mit Down-Syndrom haben das Recht, sich selbstbestimmt zu bewegen und am sozialen Leben teilzunehmen. Dazu gehört auch, den Straßenverkehr sicher zu nutzen – und das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für den öffentlichen Nahverkehr und das Gehen zu Fuß.
5. Unfallstatistiken und Vorurteile
Es gibt keine stichhaltigen Beweise dafür, dass Menschen mit Down-Syndrom ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr darstellen. Solche Vorurteile stammen oft von einem Mangel an Wissen über die tatsächlichen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen. Es gibt keine allgemeinen Regeln, die besagen, dass Menschen mit Down-Syndrom gefährlicher im Straßenverkehr sind als andere.
Insgesamt zeigt sich, dass der Ausschluss von Menschen mit Down-Syndrom aus dem Straßenverkehr nicht gerechtfertigt ist. Es muss individuell entschieden werden, welche Fähigkeiten ein Mensch hat und wie er gefördert werden kann, um sicher und selbstständig am Leben teilzunehmen – das schließt den Straßenverkehr ein.
Ja, sie dürfen. In der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung heißt es, dass es - ausnahmsweise auch bei schwerer geistiger Behinderung - möglich ist, wenn keine Persönlichkeitsstörung vorliegt, was ja beim Down-Syndrom auch nicht der Fall ist. Nur in schweren Fällen wird es eine fachärztliche Untersuchung geben.
Mein Bruder hat's auch geschafft. Daher weiß ich, dass es geht.
Er hat einen GdB von 70. Aber die Behinderung ist nicht angeboren.
Hallo :-)
Im Endeffekt ist der Behinderungsgrad entscheidend und natürlich auch prozentual die Behinderung. Im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss man solche Angaben zwingend angeben und letztlich wird die Fahrerlaubnisbehörde ihre Entscheidung treffen.
Wenn die Behörde der Meinung ist, dass man der Person den Straßenverkehr zumuten kann mit einem Kfz und somit zulässt, wird die Behörde auch hinterher für eventuelle Schäden haften müssen o. Ä. Aus diesem Hintergrund lehnen die meisten Fahrerlaubnisbehörden bei deinen angegebenen Behinderungen die Anträge ab.
Viele Grüße :-)
Die Information von MrLifeDoctor ist falsch. Der Grad der Behinderung hat keinen Einfluss auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Wenn die Behörde der Meinung ist, dass man der Person den Straßenverkehr zumuten kann mit einem Kfz und somit zulässt, wird die Behörde auch hinterher für eventuelle Schäden haften müssen o. Ä.
Nein, die Behörde haftet nie, weil sie nicht rechtsfähig ist. Es haftet bestenfalls nur die/der Mitarbeiter/in, die/der die Entscheidung getroffen hat, aber auch nur dann, wenn ihr/ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Sie DÜRFEN theoretisch schon. Aber ich kenne jetzt keinen Menschen mit Down-Syndrom, der das tatsächlich schaffen würde. Und ich kenne schon einige. Es wird aber auch da ganz vereinzelt Menschen geben, die viel mehr schaffen als der Durchschnitt. Es gibt ja auch einzelne (ganz wenige) Menschen mit Down-Syndrom mit einem Hochschulabschluss.
Ist wohl eine Einzelfallentscheidung, ob man ihnen die Faehigkeit zuspricht, ich denke aber, dass es sicher nur fuer ganz wenige Ausnahmefaelle moeglich ist. Und moeglicherweise bedarf es einiger Gutachten, bis die Erlaubnis erteilt wird. Kann also ein teurer Kampf werden.
Sie haben Probleme aufmerksam zu sein, ihren Körper( ihre Muskeln) zu kontrollieren und schnell zu reagieren . Keine gute Idee die im Straßenverkehr zu haben! Ist eine Gefährdung für alle anderen!
Dann ist die Behinderung nicht sehr stark 👍