Führerschein Praxis und Theorie?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bild 1:

Du folgst lediglich dem Verlauf der Fahrbahn, biegst aber nicht ab o.ä. Daher musst du auch nicht blinken.

Die Busse, die in die Bushaltestelle einfahren, müssen blinken, da sie die Fahrbahn verlassen und daher abbiegen.

Nebenbei: Eigentlich dürfen Busse die Haltestelle gar nicht anfahren, denn das Pfeilschild (vorgeschriebene Vorbeifahrt links) gilt auch für Busse. Es müsste ein Zusatzzeichen wie "Linienverkehr frei" oder "Schulbusse und Linienverkehr frei" angebracht sein.

Bild 2:

Das Stop-Schild bedeutet "Halt. Vorfahrt gewähren.". Vorfahrt hat dabei, wie der Name schon sagt, nur der Fahrverkehr, also keine Fußgänger. Aus dem Regelungsgehalt des Verkehrszeichens könnte man also argumentieren, die Anhaltepflicht beginne erst an der Fahrbahn.

In Anlage 2 lfd. Nr. 3 Nr. 3 StVO steht allerdings:

Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

"Straße" ist im verkehrsrechtlichen Sinn nicht nur die Fahrbahn, sondern alle Teile, auf denen Straßenverkehr stattfindet, also auch die Gehwege. Daher ist hier bereits an der Sichtlinie zum Gehweg anzuhalten.

Jetzt können wir noch darüber reden, ob der Parkplatz öffentlicher Grund oder Privatgrund ist bzw. ob das Stop-Schild amtlich angeordnet oder privat aufgestellt ist. Privat aufgestellt hätte es nämlich keine Wirkung im Sinne der StVO. Dann bestünde aufgrund des Verkehrszeichens gar keine Anhaltepflicht.

Unabhängig davon gilt aber auch § 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, [...] auf die Straße [...] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Fazit: In jedem Fall ist an der Sichtlinie zum Gehweg anzuhalten bzw. muss man sich dort vergewissern, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) ausgeschlossen ist.


awweiss 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 22:26

Danke für die Antwort, hat mir weitergeholfen

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Situation 1 ist tatsächlich nicht so einfach zu beantworten, da man grundsätzlich bei einem Hindernis blinken muss. Anhand des Fotos ist nicht so gut zu erkennen, wie der vorherige Straßenverlauf ist und wie die Situation bei Gegenverkehr aussehen würde.

In der Praxis würde ich nicht blinken, aber es kann sein, dass der Fahrlehrer/Fahrprüfer das verlangt. Vor allem, wenn du aufgrund von Gegenverkehr warten musst, solltest du blinken.

Situation 2 ist ganz einfach mit der StVO zu beantworten, denn zum Zeichen für das Stoppschild (Anlage 2 lfd. Nr. 3 Nr. 1 und 3 StVO (Zeichen 206)) ist folgendes beschrieben:

Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
Wenn es eine Sichtlinie gibt, ist dort anzuhalten; ansonsten an der Stelle, an der du die Straße übersehen kannst. Also du tastest dich langsam über den Gehweg (wenn nichts kommt bis zum Bordstein) und hältst dort dann an.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

awweiss 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:15

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

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bei bild 1 würd ich nicht blinken. bei bild 2 bis zum gehsteig fahren schauen ob ein radfahrer oder fußgänger kommen und dann vorfahren und dann nochmal schauen.


awweiss 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:17

Danke

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