Führerschein nachts?

3 Antworten

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Das wäre eine Verkehrsordungswidrigkeit gemäß §2 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Mitführpflicht des Führerscheines.

Zieht ein Verwarnungsgeld von 10€ nach sich, wobei das viele Polizisten nur mündlich verwarnen werden. Es kann aber sein, dass du danach einmal auf die Polizeidienststelle kommen musst und den Führerschein vorzeigen musst.

Insgesamt aber nicht dramatisch


SevSnape  13.10.2023, 20:53

Ich habe mich vertan!

Du begehst eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis, da du die Fahrerlaubnis, erst ab Aushändigung des Führerscheins, erwirbst!

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Antitroll1234  13.10.2023, 20:53

Die Antwort ist völlig falsch, fährt er vorher ohne Erteilung der Fahrerlaubnis ist dies eine Straftat nach StVG §21 und KEINE OWi wie es hier in der Antwort fälschlicher Weise steht.

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Hallo! Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Führerschein! Es ist wichtig, sich an die Gesetze zu halten. Das Fahren ohne gültigen Führerschein, auch wenn du die Prüfung bestanden hast, kann rechtliche Konsequenzen haben, wie eine Geldstrafe oder sogar den Entzug des Führerscheins, bevor du ihn überhaupt in den Händen hältst. Warte, bis du den physischen Führerschein in den Händen hast, bevor du dich ans Steuer setzt, um Probleme zu vermeiden. Sicherheit geht vor!

Erst mit Erteilung der Fahrerlaubnis darfst Du fahren, die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt.

Fährst Du vorher ist dies eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


SevSnape  13.10.2023, 20:35

Die Fahrerlaubnis liegt aber mit bestehen der Prüfung und Erreichen des Mindestalters vor. Wäre nur ein Verstoß gegen die Mitführpflicht.

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Antitroll1234  13.10.2023, 20:47
@SevSnape
Die Fahrerlaubnis liegt aber mit bestehen der Prüfung und Erreichen des Mindestalters vor

Nein, erst mit Aushändigung des Führerscheins, wie bereits in der Antwort beschrieben.

Siehe Fev §22 Abs.4 letzte Satz:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html

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SevSnape  13.10.2023, 20:52
@Antitroll1234

Du hast recht, dann hatte ich es doch glatt falsch in Erinnerung! Aber man kann sich den doch schon davor zuschicken lassen und dann gilt er erst ab dem Tag des Geburtstages?

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Antitroll1234  13.10.2023, 20:54
@SevSnape

Vorher wird er den nicht zugeschickt bekommen, die Möglichkeit besteht zwar, aber der Führerschein wird so versandt, dass er nicht vor Erreichen des Mindestalters eintrifft.

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SevSnape  13.10.2023, 20:56
@Antitroll1234

Ja das kann, sein. Ich hab da gerade auch an das BF 17 gedacht. Da kommt der Führerschein teilweise entweder am Tag des 18, Geburtstags oder manchmal auch schon einen Tag davor. Aber da hat man die Fahrerlaubnis ja auch schon durch die Prüfbescheinigung bekommen

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