Führerschein Klasse 3 im Jahr 1994 gemacht, was für ein motorisiertes Zweirad darf ich in Deutschland damit fahren?

5 Antworten

Nur bis 50 Kubik, aber im Gegensatz zu den neueren Führerscheinen ohne Leistungsbeschränkung. Also sogenannte offene Kleinkrafträder (mit normalem Kennzeichen) zusâtzlich zu den Mopeds der Klasse 5. Klasse 3 (alt) enthält Klasse 4 (alt) und somit ist nur der Hubraum, aber nicht die Leistung begrenzt.

Ob es hier beim Umtausch in den neuen EU Führerschein eine Besitzstandwahrung gibt wäre zu klären.

Woher ich das weiß:Recherche

Hihi :D - ein 7,5tonner ist doch kein Zweirad.

(Stimmt schon, dass du den 7,5tonner fahren darfst.)

Du darfst die 50er Roller und Moppeds fahren, die heute 45 km/h, in älter 50 km/h und in "exDDR" 60 km/h fahren.

Desweiteren kannst du mit einem Lehrgang in Theorie und Praxis eine Berechtigung bekommen, mit der du in deinen Führerschein eine 125er Erweiterung eintragen lassen kannst. (B196) Habe ich auch gemacht.

Willst du größere "Zweiräder" bewegen, dann kannst du aufgrund der Schlüsselzahlen bei den A und A1 in deinem Führerschein (Karte), auch auf die großkubik Roller mit drei Rädern zurückgreifen. Also sowas wie der MP3.

(Sieht bei Karte dann so aus. Falls du noch Papier hast.)

Bild zum Beitrag

 - (Führerschein, Motorrad, Verkehr)

Siehe Anlage 3 FeV:

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)
Lfd. Nr. 19
Fahrerlaubnisklasse (alt): 3
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis: nach dem 31.12.88
Fahrerlaubnisklassen (neu): A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
Zuteilung nur auf Antrag (Schlüsselzahlen gemäß Anlage 9): T
Weitere Berechtigungen oder Einschränkungen: C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

Du darfst zwar Fahrzeuge der Klasse A und A1 fahren, aufgrund der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 allerdings nur dreirädrige Fahrzeuge (mit Anhänger).

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass die Schlüsselzahlen ja nur bei A und A1 eingetragen werden, Klasse A jedoch auch Klasse A2 enthält und hierfür keine Einschränkungen genannt werden. Das wäre jedoch ein Irrtum, denn in §6 Abs 3 FeV heißt es zwar:

(3) Außerdem berechtigt
die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2

In deinem Fall gilt das jedoch nicht, denn:

Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.

Somit bleibt als einzige Zweiradklasse ohne Einschränkungen nur noch Klasse AM.

Optimal wäre es für Dich wenn Du Dich einmal bei einer Fahrschule informierst. Es ändern sich laufend die Vorschriften und wenn Du jahrelang kein Motorrad mehr gefahren bis kann es sein das Du ein paar Stunden "Auffrischung" nehmen musst.

Woher ich das weiß:Recherche
migebuff  07.04.2023, 11:27

Warum wäre das Einholen einer mündlichen Aussage einer Privatperson optimaler als ein Blick in die aktuelle Fassung der Fahrerlaubnisverordnung auf der Seite des Bundesjustizministeriums?

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