Führerschein A2 vor dem 18 Geburtstag bestanden?

4 Antworten

Sollte er diese morgen bestehen zwei Wochen vor seinem 18. Geburtstag darf er dann schon Roller fahren, weil er dafür ja alt genug ist

Nein. Sowohl für A2 als auch für B muss man 18 sein. Deshalb wird die Fahrerlaubnis ab dem 18. Geburtstag erteilt, nicht früher. Das schließt dann auch die Fahrerlaubnisse ein, die automatisch miterteilt werden, wie z. B. AM oder L.

Wir sprechen aber nicht von BF17, oder?


Flitzemdefeur 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 11:15

Nein von B und A2 nicht BF17

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Flitzemdefeur 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 11:32
@DaKaBo

Dankeschön dann kutschiere ich ihn eben noch 2 Wochen länger? Oder muss er warten bis er auch den B bestanden hat? Motorrad kann er doch dann ab dem 18. fahren auch wenn er Auto nicht fertig hat?

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DaKaBo  25.08.2024, 13:27
@Flitzemdefeur

Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt wurde (nicht nur Prüfung bestanden). Auch die Prüfbescheinigung nützt nichts. Sonst fährt er ohne FE, mit allen Konsequenzen.

Er braucht ein Dokument, das ihn zum Führen der jeweiligen Fahrzeugklasse berechtigt.

Ich kann mir vorstellen, dass die Führerscheinstelle eine vorläufige Fahrerlaubnis für A2 ausstellt, wenn kurze Zeit später die B-Prüfung stattfindet.

Motorrad kann er doch dann ab dem 18. fahren auch wenn er Auto nicht fertig hat?

Ja, wenn er die Fahrerlaubnis hat.

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Auf die zwei Wochen kommt es wohl nicht an. Und nein, der Führerschein gilt ab18, und damit auch die enthaltenen klassen. Er hat aktuel keine fahrerlaubnis.

Hi, normalerweise wird er den Führerschein erst ausgehändigt bekommen, wenn er 18 ist.

Aber selbst wenn er den Führerschein ein paar Tage eher bekommen sollte, weil der Geburtstag auf ein Wochenende fällt, dann darf er dennoch vor seinem 18. Geburtstag nicht fahren.


Flitzemdefeur 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 11:10

Also auch keinen 45ccm Roller

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Raven751  25.08.2024, 11:20
@Flitzemdefeur

Hi, zwar darf man den Roller schon ab 15 fahren und die Fahrerlaubnis dafür ist im B und A2 enthalten.
Die Fahrerlaubnis gilt aber erst als erteilt, wenn der Führerschein erstmalig ausgehändigt wurde und der Sohn 18 ist.

Vorher hat er keine Fahrerlaubbnis, also ist auch keine kleinere darin enthalten.

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Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt, das geschieht nicht vor Erreichen des Mindestalters.

Für die eingeschlossenen Klassen, für die er das Mindestalter bereits erreicht hat, kann er sich auf Antrag einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis ausstellen lassen.