FSJ und Beziehung zu Schüler?

3 Antworten

bist du volljährig? sind dir diese schüler ausdrücklich zur betreuung zugeteilt? was ist konkret deine rolle/aufgabe?

ich denke das ist schwer einzuschätzen ohne jegliche infos. streng genommen ist ja selbst eine nachhilfeschülerin eine schutzbefolene.

also wenn du dort in dieser stelle tatsächlich arbeitest, also gezielt eine tätigkeit ausübst bei der du für die schüler verantwortung übernimmst, dann wäre das sicherlich ein problem. rechtlich betrachtet wäre es vermutlich eine einzelfall-entscheidung.

aber wenn du später im sozialen bereich mit schülern arbeiten möchtest, wäre ich sehr sehr vorsichtig an deiner stelle. so eine liebelei ist es in den meisten fällen nicht wert ^^


Alex1711m  09.11.2021, 17:02

Wie sieht es aus wenn der Fsjler und der Schüler gleich alt sind und gar kein Kontakt in der Schule haben und nicht betreut werden oder irgendetwas mit dem Fsjler machen

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Hast Du nicht das Handbuch für Jugendleiter gelesen?

SEXUELLE HANDLUNGEN VON JUGENDLEITER-INNE-N MIT

TEILNEHMER-INNE-N

Sexuelle Interessen der/des Jugendleiter-in haben in der

Jugendarbeit mit minderjährigen Teilnehmer-innen nichts

verloren. Schließlich stehen sie in einem

Obhutsverhältnis

zu

dir und du bist für ihr körperliches und seelisches Wohl ver

-

antwortlich. Sexuelle Handlungen von Jugendleiter-inne-n mit

Teilnehmer-inne-n unter 16 Jahren wurden vom Gesetzgeber

grundsätzlich verboten. Wenn die/der Teilnehmer-in 16 oder 17

Jahre alt ist, ist die Situation etwas schwieriger einzuschätzen

– sowohl für dich als auch im Zweifelsfall für Jurist-inn-en. Eine

sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen unter 18 Jahren ist

dann verboten, wenn du dabei deine Rolle als Jugendleiter-in

und das daraus resultierende Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt.

http://www.ljr.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Juleica2017ljr_WEB_01.pdf


Alex1711m  09.11.2021, 17:03

Was wenn der FSJler in keinerlei Verbindung zu dem Schüler steht, also diesen nie betreut sondern nur auf dem Gang sieht

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Hängt vom Land ab, wo du hinreist


miauj 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 22:16

Deutschland

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MrRecht  24.01.2018, 22:27
@miauj

Darfst du nicht. Du stehst in einem betreuungsverhältnis und Sie in einem Abhängigkeitsverhältnis.

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