Frustiert altes Weib ist das eine Beleidigung?

6 Antworten

Ja,

liebe/r Boblesnar,

wenn ein Mensch eine Frau, egal welchen Alters, ein

"frustriertes, altes Weib"

nennt, so ist das eine Beleidigung!

Entscheidend ist, dass die beleidigende Äußerung tatsächlich durch den zu Beleidigenden wahrgenommen werden muss und diese muss von ihm auch als solche verstanden werden. Dies war bei dieser Beleidigung Deiner Person der Fall!

Dabei gibt es mehrere Arten, wie andere beleidigt werden können. In Deinem Fall ist die beleidigende Äußerung ein ehrverletzendes und unwahres Werturteil, das als Tatsachenbehauptung in Form einer Beschimpfung durch die Kundgabe der Missachtung Deiner Person geäußert wird. Auch ehrenrührige Tatsachenbehaup-tungen gegenüber dem Betroffenen können eine Beleidigung darstellen, wenn dies im Wissen über die Unwahrheit der Äußerung geschieht. Der Täter muss die Beleidigung auch vorsätzlich kundgetan haben. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Schließlich setzt der Tatbestand ein Handeln in rechtswidriger und schuldhafter Weise voraus!

Für eine Beleidigung gilt, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden kann, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Hierzu gilt eine bestimmte Antragsfrist, die auf drei Monate festgesetzt ist. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Tat und Person. Als ein Anwalt gegenüber einer Richterin äußerte, sie habe "postpubertär wirkende Rachegelüste und sei entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant", erhielt der Anwalt keine Strafe. Ebensowenig ein anderer für die Äußerung "alter Mann".

Zu Beleidigungen lassen sich viele Täter spontan hinreißen. Eine Beleidigung kann durchaus empfindiche Strafen nach sich ziehen, wobei es immer wieder vorkommt, dass sich die Beschuldigten bei einer Anzeige um Kopf und Kragen reden.

Wegen Beleidigung kann man sich schnell strafbar machen, doch wird diese nur in wenigen Fällen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Strikt verfolgt wird die Beleidigung immer dann, wenn der Beleidigte ein Amtsträger ist.

Es liegt nun an Dir, ob Du gegen den Übeltäter, also denjenigen, der Dich beleidigte, Strafantrag bei der Polizei wegen Beleidigung stellst und ob dann der Staatsanwalt in seiner Beurteilung die Äußerung als eine Beleidigung würdigt und strafrechtlich verfolgt oder ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird! Auch stehen Deine Chancen schlecht, wenn Du für diese Beleidigung keine Zeugen hast und der Täter die Beleidigung abstreitet, sodass dann am Ende Aussage gegen Aussage steht. Auch in so einem Fall wird der Strafantrag i.d.R. nicht weiter verfolgt und das Verfahren eingestellt.

Das Du, liebe/r Boblesnar, beleidigt und beschimpft wurdest, tut mir sehr leid! Als Mensch, der mitten im Leben steht kann ich DIr allerdings raten, solcherlei üble Menschen, die anderen anhand von Beleidigungen gezielte Schläge unter die Gürtellinie verpassen, strikt und konsequent zu meiden! Auf die Weise ersparst Du Dir großen Ärger und Kummer und bist in der Lage, ein friedvolles Leben in Eintracht mit Deinen Mitmenschen zu führen!

In diesem Sinne wünsche ich Dir alles Gute! Allezeit Glück und ein gutes Auskommen mit Deinen Mitmenschen, die Dir zur Freude gereichen mögen!

Mit besten Grüßen!

Regilindis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, die Verwendung des Begriffs "frustriertes altes Weib" kann als beleidigend angesehen werden, da es abwertend und respektlos gegenüber älteren Frauen ist. 

Würde ich schon sagen.

Aber nur wegen dem "Weib"-Wort.