Fristlose Kündigung beim Fitnessstudio- Auslandsjahr

4 Antworten

Ja hast du! Du kannst die Zahlungen sofort einstellen. Es gibt keine rechliche Handhabe das sie dir irgendwas können. Aber sie werden es versuchen . Ein Bekannter hat 2 Jahre lang Rechnungen vom Studio in den Müll geworfen bis Ruhe war. Das Studio weiß ganz genau das sie im Unrecht sind aber da es genug Deppen gibt die sich einschüchter lassen versuchen sie es auch immer wieder. Geh Du schön ins Ausland und laß die Rechnungen ins Leere laufen. Sich ständig verlängernde Verträge sind eh sittenwiedrig. Bei dir ist doch auch vor allem gar nicht klar ob du wieder kommst. Wichtig ist aber das du ordentlich gekündigt hast. Aber das hast du ja. Viel Spaß beim Auslandsstudium und das du viele nette Leute kennen lernst.


frafi  22.08.2014, 13:01

Das ist ja nicht richtig! Eine ordentliche Kündigung hat eben NICHT stattgefunden. Eine fristlose Kündigung eines Vertrages ist immer außerordentlich (im rechtlichen Sinne) und bedarf ganz besonderer Begründungen um rechtswirksam zu werden!

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Zitat 1:

Bei einem Umzug kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob Sie für Ihr Fitnessstudio ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht. Kommt es aufgrund des Umzugs zu einem rechtlichen Streit mit dem Fitnessclub, ob Ihre sofortige Kündigung berechtigt ist oder nicht, so müssen alle Faktoren gegenseitig abgewogen werden. Dabei sind sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen des Fitnessstudios maßgebend. Zeigt sich dann, dass trotz Einbeziehung aller Umstände ein weiteres Training nicht mehr zugemutet werden kann, so haben Sie ein sofortiges Kündigungsrecht.

Zitat 2:

Bei Zweifelsfällen kann es rechtlich problematisch werden. Führt Ihr Umzug beispielsweise dazu, dass Sie das Studio nur noch durch einen besonders langen und zeitaufwendigen Anfahrtsweg nutzen könnten, so kann durchaus ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Auch hier ist der individuelle Einzelfall zu berücksichtigen.

Quelle:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Bin mir fast sicher, dass du in diesem Fall außerordentlich kündigen kannst.

E gibt nichts, was als Begründung für eine fristlose Kündigung Deinerseits herangezogen werde könnte. Du hast einen Vertrag mit fester Laufzeit abgeschlossen und dass du jetzt aus persönlichen Gründen diesen nicht mehr wahrnehmen kannst ist leider persönliches Pech und berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Das wäre ja auch gegenüber dem Vertragspartner nicht fair wenn dieser so ein Risiko tragen müsste.