Frist zum Prüfungsrücktritt im Studium?
Die Prüfungsordnung besagt zur Frist folgendes:
Bei Nichtteilnahme an einer Prüfung ohne ordnungsgemäßen Rücktritt, wird diese mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet. Ordnungsgemäßer Rücktritt bedeutet, der Studierende tritt bis 3 Arbeitstage (es liegen 3 Tage Arbeitstage – Montag bis Freitag – zwischen Ende der Rücktrittsfrist und Prüfungstermin) vor dem Prüfungstermin von der Prüfung zurück.
Die Prüfung soll am Donnerstag dem 21.07.2022 stattfinden. Der Rücktritt würde über ein Onlineportal vorgenommen werden. Der Rücktritt wollte am 16.07.2022 erfolgen, somit lagen noch die notwendigen Arbeitstage zwischen der Abmeldung und der Prüfung. Jedoch war ein Rücktritt nicht mehr möglich, da die Frist bereits am 15.07 geendet habe. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt wurden nur erneut die 3 Arbeitstage dazwischen erwähnt.
Waren die 3 Arbeitstage wirklich bereits verstrichen? Ist die Abmeldefrist so zu verstehen, dass diese nur an Werktagen vorgenommen werden darf?
1 Antwort
Ist die Abmeldefrist so zu verstehen, dass diese nur an Werktagen vorgenommen werden darf?
Du zitierst es oben selber. Da steht
(es liegen 3 Tage Arbeitstage – Montag bis Freitag – zwischen Ende der Rücktrittsfrist
d.h. Samstag und Sonntag wird nicht gezählt und da zwischen heute und dem Prüfungstag nur zwei Tage dazwischen liegen, also Di und Mi, bist du leider einen Tag zu spät dran.
Ich verstehe es so, dass du dich auch noch am Sa oder So hättest abmelden können, da dann immer noch die drei Tage dazwischen liegen, aber Mo war definitiv zu spät.
Ja hmmm. Ich kann deine Verwirrung da schon verstehen. Hätte ich mir jetzt nicht nochmal Gedanken darüber gemacht, hätte ich es wohl auch so verstanden wie du.
Der Schlüssel liegt wohl in dem Wort "Arbeitstag", der hier von Mo bis Fr definiert wird. Sprich, das Wochenende wird in der Zeitplanung nicht berücksichtigt. Der letzte Tag wäre der Fr gewesen, da Sa und So ignoriert werden sind die Tage, die du berücksichtigen musst also Mo, Di, Mi, Do, Fr, Mo, Di, Mi.... usw.
Ok, vielen Dank für deine Antwort.
Ich wollte mich am Samstag abmelden, da funktionierte es schon nicht mehr, deshalb schrieb direkt am Samstag dem Prüfungsamt eine Email mit Screenshot. Als Antwort kam halt nur zurück, dass die 3 Arbeitstage nicht dazwischen liegen würden. Es tut mir leid, falls ich das etwas missverständlich formuliert habe.
Ich wollte halt nachfragen, ob ich das mit den 3 Arbeitstagen einfach falsch verstanden habe. In den Semestern zuvor war auch immer eine Anmeldung an den Wochenenden möglich, nur dieses komischerweise nicht mehr.