Täuschungsversuch? Prüfungsausschluss? Wie geht es weiter? Wie ist es zu verstehen?
Folgenden Absatz zur Prüfungsordnung verstehe ich nicht. Kann mir das vielleicht jemand erklären? Vor allem den letzten Teil den 3 Jahren? : Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären. Eine solche Entscheidung ist im Falle eines Täuschungsversuchs nur innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung zulässig.
Darf man die Prüfung dann erst in drei Jahren wiederholen oder geht es nur um die Entscheidung? Wie ist das zu verstehen?
4 Antworten
So wie ich das verstehe hat der Ausschuss drei Jahre Zeit, dir die bestandene Prüfung abzuerkennen (wegen eines Täuschungsversuches). Nach drei Jahren kann dir also niemand mehr was... :)
Wenn entdeckt wurde, dass du geschummelt hast, kann innerhalb von 3 Jahren entschieden werden, ob man dir deswegen die Prüfung für nicht bestanden erklärt
Wenn dir ein Täuschungsversuch nachgewiesen wird, zählt die Prüfung als nicht Bestanden und du darfst sie NICHT wiederholen.
Das mit den 3 Jahren heisst, dass bis 3 Jahre nach der Prüfung dir das Bestehen aberkannt werden darf wenn in diesen 3 Jahren ans Licht kommt das du einen Täuschungsversuch begangen hast.
Ich denke sie können innerhalb von 3 Jahren nach der Prüfung, deine Prüfung für unzulässig erklären.