Freundin wurde beschuldigt, Schminke geklaut zu haben, aber sie streitet es ab?
Eine Freundin war letztens in einem Kaufhaus und hat Schminke ausprobiert. Es waren solche Aufsteller zum Testen und sie hatte auch ihre Handtasche dabei.
Sie wurde dann ins Büro geholt und wurde beschuldigt, Schminke im Wert von 200€ geklaut zu haben. In ihrer Handtasche hatte sie dann Lippenstift, Make-Up, Mascara, etc. Ihr wurde dann vorgeworfen, dass sie die Dinge geöffnet hat und sich dann damit geschminkt hat und es klauen wollte.
Es wurde dann eine Anzeige aufgenommen und ihr wird jetzt eben vorgeworfen, dass sie Schminke öffnete und klauen wollte. Da die Dinge nicht mehr verkauft werden konnten, sollte sie 200€ zahlen. Sie streitet aber jetzt ab, es geklaut zu haben.
Was passiert jetzt?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nube4618/1576863216029_nmmslarge__0_0_720_720_633abd509342c2405db11f04215551c2.png?v=1576863216000)
Wenn das Kaufhaus beweisen kann, dass diese Artikel aus ihrem Sortiment stammen, gibt es Konsequenzen. Wenn es nicht beweisbar ist, steht Aussage gegen Aussage. Die Anzeige wird dann wohl fallengelassen, da im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten entschieden wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinfachnurHagen/1574855095448_nmmslarge__29_0_291_291_f1009b55bae38c3f94991d88c7f47774.jpg?v=1574855095000)
Kaufhaus hat Kameras, die werden gesichtet, durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nube4618/1576863216029_nmmslarge__0_0_720_720_633abd509342c2405db11f04215551c2.png?v=1576863216000)
Häufig sind Markenartikel so ausgezeichnet, dass man die Lieferdestination zurückverfolgen kann. Wenn die Artikel also tatsächlich aus dem Kaufhaus stammen, welches sie des Diebstahls beschuldigt, könnte das so bewiesen werden, falls die Rückverfolgbarkeit wasserdicht ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/raubkatze/1507790707759_nmmslarge__216_45_638_638_ab506195a7a8e8ed55eb2df97d0434a3.png?v=1507790708000)
Sie kriegt eine Anzeige und muss zahlen. Ein Hausverbot wird wohl auch noch ausgesprochen. Ihr Leugnen ist sehr unglaubwürdig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinfachnurHagen/1574855095448_nmmslarge__29_0_291_291_f1009b55bae38c3f94991d88c7f47774.jpg?v=1574855095000)
Kaufhaus hat die Beweispflicht
Das sind Artikel aus dem Sortiment. Sie meinte aber, die Dinge wo anders gekauft zu haben, wird aber trotzdem beschuldigt, das geklaut zu haben.