Freundin wurde beschuldigt, Schminke geklaut zu haben, aber sie streitet es ab?

3 Antworten

Wenn das Kaufhaus beweisen kann, dass diese Artikel aus ihrem Sortiment stammen, gibt es Konsequenzen. Wenn es nicht beweisbar ist, steht Aussage gegen Aussage. Die Anzeige wird dann wohl fallengelassen, da im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten entschieden wird.


HubbleBubbleGum 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 18:56

Das sind Artikel aus dem Sortiment. Sie meinte aber, die Dinge wo anders gekauft zu haben, wird aber trotzdem beschuldigt, das geklaut zu haben.

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Nube4618  24.12.2019, 19:01
@HubbleBubbleGum

Häufig sind Markenartikel so ausgezeichnet, dass man die Lieferdestination zurückverfolgen kann. Wenn die Artikel also tatsächlich aus dem Kaufhaus stammen, welches sie des Diebstahls beschuldigt, könnte das so bewiesen werden, falls die Rückverfolgbarkeit wasserdicht ist.

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Sie kriegt eine Anzeige und muss zahlen. Ein Hausverbot wird wohl auch noch ausgesprochen. Ihr Leugnen ist sehr unglaubwürdig.