Muß man es sich gefallen lassen, wenn im Kaufhaus ein Hausdetektiv die Handtasche kontrollieren will?

11 Antworten

Wie Kabark schon sagt, der Detektiv darf sie lediglich festhalten. Nur die Polizei darf die TAsche kontrollieren. Hätte die Dame das gewusst, hätte sie theoretisch verlangen können, das die Polizei geholt wird, vor allem dann wenn sie weiß, dass sie nichts gestohlen hat. Wollte man mir selbst auch mal anhängen, da ich wusste das der Detektiv das nicht darf und ich natürlich auch wusste, das ich nichts gestohlen hatte, machte ich mir den Spaß und verlangte die Polizei. Nach einer dreiviertel Stunde waren die dann da, durchsuchten meine TAsche und fanden ja natürlich nichts. Der Detektiv glotzte mich bloß noch blöd an und das wohl peinlichste für ihn war, als die Polizistin sagte, dass er sich doch bei mir entschuldigen sollte.


Kajjo  12.10.2007, 13:25

Richtig so! Eigentlich müßte man die Stunden Warten bezahlt bekommen.

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Xiphoid  12.10.2007, 13:30
@Kajjo

Naja ich hatte damals Zeit, deshalb hab ich mir den Spaß gemacht. Aber stimmt, eigentlich hätte ich mir die Stunde bezahlen lassen müssen :-)

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Schiebedach  12.10.2007, 15:48
@Xiphoid

Warum hast Du Dich im Nachhinein nicht an die geschäftsleitung gewandt? Da wäre bestimmt eine "Entschuldigung" herausgesprungen und der Kaufhausdetektiv hätte auch eins auf die Mütze bekommen.

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Xiphoid  13.10.2007, 10:12
@Schiebedach

Daran hab ich damals leider nicht gedacht, das ganze ist jetzt über ein Jahr her.

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Vinc1  12.10.2007, 13:23

Super!!!

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williams18  12.10.2007, 13:25
@Vinc1

der hatte es auch verdient sich zu schämen, wenn er nicht sofort bei dir entschuldigt. super

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In der Art bestimmt nicht....!! Wenn wir so einen Verdacht haben,nehmen wir die Person mit ins Büro und klären dort alles weitere,um in erster Linie,bei einem "Fehlverdacht" die Person vor peinlichkeiten zu schützen!! Ich finde es von dem Detektiv eine Unverschämtheit,so zu handeln


Brittchen  12.10.2007, 13:18

Man kann den vermutlichen Dieb bitten,die Handtasche zu öffnen und dann einen Blick rein werfen...."ausräumen" darf nur die Polizei :o) Wie oben schon erwähnt

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Einer Freundin ist das auch mal passiert und zwar nur, weil sie ausländisch aussieht -der Vater ist Japaner-. Sie war in einem renommierten Bekleidungsgeschäft und plötzlich wurde sie von 2 Sicherheitsmitarbeitern im Laden "gestellt" -sie hatte ja nichts gestohlen- und dort noch abgetastet und die Taschen kontrolliert. Als man nichts fand, wurde sie mit den Worten entlassen "Sie sahen halt so aus als könnten Sie was geklaut haben". Sie hat sich daraufhin bei der Geschäftsleitung schriftlich beschwert, die sich dann entschuldigt und ihr einen Einkaufsgutschein von 50 € geschickt hatte. Unglaublich...

Ich bin Hausdetektiv und weiß wovon ich rede. Also der Hausdetektiv hat falsch gehandelt! Alleine schon das er das vor anderen Leuten macht ist schon falsch. Er darf die Tasche NICHT durchsuchen! Er darf aber fragen ob er mal reinschauen darf "aber auch nur nachschauen ohne in der Tasche zu durchwühlen" auch darf er NICHT eine Leibesvisitation machen! Leibesvisitation und oder Taschendurchsuchung ist eine AMTSANMASUNG. Wenn ich Kunde in einem Kaufhaus wäre und mir auch sicher bin das ich nichts eingesteckt habe oder nichts vergessen habe zu bezahlen und mich dann ein Hausdetektiv anspricht und behauptet das ich gestohlen habe und mir dann in die Handtasche oder Hosentaschen nachschauen will, dann würde ich dem Hausdetektiven diese worte sagen.. "Was habe ich geklaut? Ob er das einstecken gesehen hat? und wo ich es eingesteckt habe? dann würde ich selber die Polizei anrufen und um Hilfe bitten und sofort den Marktleiter dazu rufen. Mich kein Zentimeter von der stelle rühren!!! Wenn die Polizei antrifft mich von ihr durchsuchen lassen. Sofort bei der Polizei vor Ort anzeige gegen dem Hausdetektiven erstatten wegen Freiheitsberaubung und Verleumdung. Mich auch beim Marktleiter beschweren (es gibt dann meistens einen einkaufsgutschein) Wenn Sie nichts gestohlen haben dann haben sich auch nichts zu befürchten! Wenn Sie aber etwas stehlen wollten und es doch nicht vollendet haben dann sieht die Sache etwas anders aus.. z.B. sie haben sich etwas aus der Auslage genommen und wollen es stehlen und laufen mit der Ware in der Hand im Markt umher um eine Gelegenheit zu suchen um es einzustecken. Sie wollen es doch nicht mehr stehlen, und stellen die Ware woanders im Markt ab und verlassen den Markt und Sie dann ein Hausdetektiv am Ausgang anspricht wo denn die Ware sei oder ist, sollten Sie dem Hausdetektiven schon zeigen wo Sie die Ware im Haus abgestellt haben. Das wäre dann ein fehlaufgriff vom Hausdetektiven. Man könnte auch hier Wiederrum bei der Marktleitung/Geschäftsleitung sich beschweren. Fehlaufgriffe können passieren ist kein Weltuntergang man kann es auf die freundliche Art und weise klären.

Nein, die Handtasche darf nur von der Polizei kontrolliert werden. Der "Detektiv" hat das Recht, die vermeintliche Diebin festzuhalten, bis die Hüter des Gesetzes eintreffen.


user148  12.10.2007, 13:20

Genau. Wenn mich ein Ladendetektiv einfach so anmachen würde, die Handtasche zu zeigen!!!Also nee. Ich würde mir auch erstmal das Beweismaterial ( alias Beweisvideo) zeigen lassen, wenn da nichts is, würd ich wieder gehn. Das sind dann ja Unterstellungen.. LG Kathy

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