freundin klaut bei penny?
meine freundin klaut bei einen penny in ihrer nähe ständig.
sie füllt im laden ihren beutel voll kauft dann 2 sachen an der kasse und hält den beutel ganz normal als wäre der schon voll gewesen mit anderen sachen die sie woanders gekauft hat. und sie kommt seit 2 jahren immer so durch immer wenn ich bei ihr bin heißt es lass kurz penny füllt da den beutel gehts zur kasse und wieder raus die merken nix wie kann das sein? merken die nicht das in den 2 jahren waren fehlt?
das ist ein kleiner penny kein großer der krass überwacht ist. hab ihr gesagt sie soll aufhören aber sie sagt wozu aufhören wenn sie immer den beutel for free stopfen kann und somit 150 euro im monat einfach so mitgehen lässt...
der penny hat sogar ein piep kasten vor der tür aber piept nie obwohl es an der kasse nicht eingescannt wurde. und videokamera bring auch nix wenn keiner davor sitzt und beobachtet wie gesagt sie macht das schon seit über 2 jahren mindestens 3-4x im monat wird sie frühe oder später da erwischt oder was kann man machen das sie aufhört
8 Antworten
Deine Freundin ist ein freier Mensch mit freier Entscheidungswahl.
Wenn sie sich dafür entscheidet zu stehlen, dann hat sie dieses vor sich selbst zu verantworten.
Das einzige was Du tun kannst ist sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Strafregister eingetragen wird, wenn man sie erwischt d.h. sie wird kaum eine Chance haben einen guten Job zu bekommen, denn die Firmen fordern einen Auszug aus dem Strafregister, bevor sie jemanden anstellen.
Wenn Du sie darauf aufmerksam machst, und sie weiterhin beschliesst zu stehlen, dann muss die Sache für Dich abgehakt sein, denn mehr kannst Du nicht für sie tun.
Ausser dass Du Dir vielleicht überlegst, ob Du sie wirklich weiterhin als Freundin haben möchtest?
Bei unserem DM piepen die dinger auch nicht...hatte beobachtet wie wer was geklaut hat,hab es einer kassiererin gesagt aber als der typ durchging passierte rein gar nichts
und sie kommt seit 2 jahren immer so durch immer wenn ich bei ihr bin
Also bist du bei dem Diebstahl dabei?
Bedeutet, dass du dann auch bestraft werden kannst!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Aber da ihr ja zusammen für den Diebstahl verantwortlich seid, könnte man auch § 244 Abs. 1 Nr 2 nehmen.
?? Hast du diese beiden Sätze überlesen?
sie füllt im laden ihren beutel voll kauft dann 2 sachen an der kasse und hält den beutel ganz normal als wäre der schon voll gewesen - und sie kommt seit 2 jahren immer so durch immer wenn ich bei ihr bin
Die Fragestellerin ist immer dabei!
Bitte, halte dich einfach raus. Dein erster Link ist einfach nur der Diebstahl. Nichts davon von strafbarer Beteiligung, die du davor fett geschrieben behauptet hast.
Dein 2. Link hat damit auch nichts zu tun, weil er erstens auf der falschen Behauptung beruht, die Begleitung wäre zusammen mit dem Dieb verantwortlich, und es in dem Link um Waffen, Werkzeug und Banden geht.
Selten so ein gefährliches schwachsinniges Halbwissen gelesen.
Könnte auch bedeuten, dass dein Kommentar total daneben ist.
Eine Freundin die beim Diebstahl dabei ist, dies duldet und vielleicht sogar die Kassiererin ablenkt.
Auch dies könnte man auf Grund des Textes vermuten.
Eine Bitte noch zum Schluss, verzichte in Zukunft auf solch beleidigende Texte, denn die Entscheidung welche Strafe die beiden für gemeinsamen Diebstahl erhalten, bestimmst nicht du, sondern der Richter nach der Zeugenanhörung.
Bei deinem Text erkennt man sofort, dass du keine Ahnung hast und dich nur wichtig machst.
Dein 2. Link hat damit auch nichts zu tun,
Du kannst nicht lesen?
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
2- als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt.
Und eine Bande können bereits 2 Personen sein!
Und dass die beiden fortgesetz den Diebstahl ausführen, geht aus dem Text hervor.
also von einer ablenkung oder anderweitigen beteiligung am diebstahl ist nirgends die rede, und das wird auch an keiner stelle implizit angedeutet. mehr als ein mitwissen findet laut fragestellung nicht statt, und dann ist es auch völlig egal ob sie anwesend ist oder nicht, das hat in diesem sinne keine strafrechtliche relevanz.
du unterstellst hier völlig ungerechtfertigt und anlasslos eine kriminelle energie beim fragesteller, die aus der fragestellung nicht hervor geht.
wenn ich 2 jahre lang zusehe wie irgendein bekannter von mir im tante emma laden um die ecke irgendwelche sachen mitgehen lässt, dann macht mich das in keinster weise zu einem mittäter.
man könnte mir höchstens fehlende zivilcourage vorwerfen, das hat aber mit der bandenkriminalität die du hier auspackst absolut garnichts zutun.
(ebenso gilt das für das dargelegte szenario des fragestellers, da ist von ablenkung und sonstigem an keiner stelle die rede, im gegenteil, es liegt ja schon eine gewisse unzufriedenheit mit dem verhalten der besagten freundin vor)
gefährlich ist nicht das wissen das du hier zur schau stellst, das ist ja ansich erstmal nicht falsch, sondern dass du völlig willkürlich implikationen über den fragesteller tätigst, die einfach vollkommen aus der luft gegriffen sind.
zuerst behauptest du sie könne auch bestraft werden:
- "Bedeutet, dass du dann auch bestraft werden kannst!"
und dann sagst du aber selbst dass diese aussage nur auf deiner vermutung dass sie sich möglicherweise beteiligt haben könnte basiert:
- "Auch dies könnte man auf Grund des Textes vermuten."
und das ist auch das eigentliche problem an deiner antwort; eine eigene vermutung als gegebenen fakt verkaufen, und so eine mittäterschaft zu unterstellen
die aber - wie bereits erwähnt - so überhaupt garnicht zwingend gegeben sein muss.
wenn du vermutungen anstellst dann kennzeichne diese bitte als solche, und mach hier nicht so diffamierende unterstellungen.
Wenn Du meinen Text mit Verstand gelesen hättest, würdest du nicht auf solch absonderliche Ideen kommen.
Du findest es scheinbar noch gut, dass sie immer dann wenn die Freundin dabei ist in Supermärkte Sachen mitgehen lässt und dieses Unschuldslamm macht sich dann noch darüber lustig.
Es ist doch völlig klar, dass sie sich hier nicht als Mittäterin zu erkennen gibt.
wow, jetzt unterstellst du mir auchnoch irgendein zeug. ich finde überhaupt garnichts, ich sage dir lediglich dass du deine wilden spekulationen für dich behalten sollst, die haben hier nichts verloren.
das ist ganzschön dreist von dir, und bei so plumpen anschuldigungen sehe ich auch keine notwendigkeit inhaltlich auf dich einzugehen. von dir ist außer unsinnigen unterstellungen scheinbar eh nichts zu erwarten.
guten tag.
Bis sie das erste mal erwischt wird. Dann ist fertig mit "Penny".
Wenn sie irgendwann mal erwischt wird, und herauskommt, dass du vielleicht sogar mehrmals mit ihr im Laden warst als sie es getan hat, davon wusstest, und nichts unternommen hast, machst du dich mitschuldig.
Und je nach dem Verhältnis, dass ihr beide zueinander habt, kann dies sogar soweit führen, dass sie andere mit hineinziehen könnte, und z.B. einfach behauptet, dass du sie angestiftet hast, zu stehlen, nun versuch mal diese Behauptung zu entkräften, also das Gegenteil zu beweisen, wenn z.B. Zeugen (das Personal) aussagen, dass ihr immer zu Zweit im Laden gesehen wurdet.
schlichtes mitwissen ohne eigene beteiligung reicht eigentlich nicht für eine strafe.