Fremde Punkte sammeln und einlösen?
Wenn ich in einem Betrieb arbeite indem die Kunden soetwas wie Treuepunkte sammeln können, ist es mir dann mit dem Einverständnis des Kunden, welcher diese Punkte nicht sammelt, erlaubt seine Punkte auf meine Karte zu laden, um damit dann zum Beispiel in einer anderen Filiale des Betriebes kostenlose Ware zu bekommen?
5 Antworten
Du willst als Rabatte für einen Kaufvertrag, den Du nicht abgeschlossen hast?
Sagen wir mal so: Sei froh, wenn in diesem Fall nur die Entlassung droht und nicht auch noch der Fiskus auf Dich aufmerksam wird.
Im Zweifel ist das nicht nur Vertrags- sonder auch Steuerbetrug.
Du erschleichst Dir (illegal) einen geltwerten Vorteil.
Im großen Stil rechtfertigt das eine fristlose Kündigung (im kleineren zunächst eine Abmahnung), wenn der Arbeitgeber es herausfindet, weil es vermögensschädigend auf den Arbeitgeber wirkt, der ja eine Kundenbindung erreichen will.
Das ist eine echt brillante Idee. Ich muss meinen Job wechseln das klingt nach einem Master Plan.
Und schwupps kommt es zur fristlosen Kündigung:
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/die-kassiererin-und-ihre-payback-karte-37475
Sowas geht gar nicht.
Na klar ich arbeite zb bei Subway und sammel immer die Punkte die die Kunden nicht haben wollen, wenn ich dann in einer anderen Stadt bin, kann ich mit den Punkten kostenlos Sandwiches in deren Filiale kaufen. Ich frage mich nur ob ich mich damit strafbar mache amk
Wenn Dein Arbeitgeber so was mitmacht (was ich bezweifel!), dann musst Du dies aber als geldwerter Vorteil in Deiner Steuererklärung mit angeben. Ich weiß zwar nicht, wie viel Du an Sandwiches futtern musst um die Freibeträge auszureizen - aber sicher ist sicher.
Das ist kein geldwerter Vorteil. Es wird hier ein Vertrag mit dem Kunden über dessen Punkte eingegangen und die dürften, wie auch Rabattgutscheine, keine Einkommen o.ä. darstellen.
Das es geht ist mir bewusst ich meinte damit das sowas nicht geht im sinne sowas macht man einfach nicht
Das einzige was daran problematisch ist, ist die Vermögensschädigung gegenüber dem Arbeitgeber. Steuerlich gibt es hier keine Bedenken.