Freiwillige Feuerwehr NRW, AGT und Schwimmen?
Muss man für die Truppmannausbildung der FFW in NRW schwimmen können und AGT tauglich sein?
Danke.
3 Antworten
Generell muss man nur "körperlich und geistig geeignet" sein.
Aber das legt eben jede FF für sich unterschiedlich aus.
Manche FF sind froh über jeden der kommt, und wenn jemand keinen Atemschutz machen kann, dann macht der eben die Dinge, für die kein Atemschutz nötig ist und setzt dort einen AGT frei, der dann unter Atemschutz arbeiten kann. Und immerhin hat ein großer Teil der Feuerwehreinsätze überhaupt nichts mit Feuern zu tun, sodass dort auch gar kein Atemschutz benötigt wird.
Und bei anderen FF ist das Thema Personalmangel gänzlich unbekannt und/oder man fungiert effektiv nur als Verstärkungseinheit einer Berufsfeuerwehr, weshalb man fast nur zu Brandeinsätzen ausrückt. Dort spielt dann der Atemschutz eine größere Rolle und/oder man kann sich's einfach leisten, höhere Anforderungen an Neulinge zu stellen. Und wenn die betreffende FF das für sich so macht, dann darf sie das auch so machen.
Das heißt, dass die Antwort auf deine Frage sehr unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem wo du bist.
Dementsprechend ist es am sinnvollsten, wenn du zu deiner örtlichen Feuerwehr gehst und dort nachfragst.
Bei uns ist es so, dass man nicht schwimmen können, aber definitiv AGT-tauglich sein muss. Die Atemschutzausbildung zählt fest zu unserer Truppmannausbildung und wenn du das Modul nicht schaffst, kannst du die Ausbildung nicht abschließen.
LG
Nach den generellen Feuerwehrdienstvorschriften gibt es für die Grundausbildung keine weiteren Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen für einen grundlegenden Feuerwehrdienst trifft man bei der Aufnahme der Leute in die Feuerwehr; für die Grundausbildung gibt es keine weiteren Anforderungen.
Ich hab schon vor Feuerwehren gehört, die bereits in der Feuerwehrsatzung eine G26 vorausgesetzt haben. War wohl zulässig.