Freiwillige Feuerwehr eintreten in einem Dorf wo man nicht gemeldet ist?

3 Antworten

Ich weiß nicht, um welches Bundesland es sich handelt.

In NRW steht dazu folgendes im Gesetzestext:

(1) Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr soll in der Wohnsitzgemeinde sein.
(2) In begründeten Fällen ist anstelle einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr einer unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde zulässig. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in einer an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde einsatztaktisch sinnvoll ist.
(3) Neben der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde oder der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Beschäftigungsortes sein.
(4) Eine Anrechnung auf die Sollstärke darf nur bei einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
(5) Für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsortes ist die schriftliche Zustimmung der Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehr sowohl des Wohnortes beziehungsweise der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde als auch des Beschäftigungsortes erforderlich. Regelungen über die Beförderung, die Dienstkleidung und die Übernahme von Funktionen werden von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr bestimmt, auf deren Sollstärke die oder der ehrenamtlich Angehörige angerechnet ist.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16397&vd_back=N582&sg=&menu=1

Doppelmitgliedschaften funktionieren, sind nicht allzu selten und zu meinen FF-Zeiten hatten wir mehrere Kameraden mit Doppelmitgliedschaften.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man findet in der Feuerwehr immer mal wieder Kameraden, die (nur) in einer anderen Feuerwehr aktiv sind als in ihrem Wohnort.

Spätestens im Sinne einer Doppelmitgliedschaft, d.h. bei den Feuerwehren beider Orte, geht das auch ganz offiziell und ohne "einvernehmliche Absprachen".

Eine meiner Freundinnen ist in der Jugendfeuerwehr einer anderen Stadt. Wenn sie 18 ist und in den aktiven Dienst eintreten würde, müsste sie das in ihrem Heimatort machen. Keine ahnung, ob das auf Gesetzen beruht oder so einfach unter den Wehren ausgemacht ist. Vielleicht erkundigst du dich einfach Mal,es gibt bestimmt Regeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung