freistellung von ausbildung wegen schauspielerei

6 Antworten

Ehm.. Hast du die Rolle schon fest , oder doch nur darauf bewerben. Das liegt meistens im Bereich des Chefs. Aber ich denke wenn du die Ausbildung nicht gerne machst wird er das Wissen und sehen und sich kündigen wenn du dich für die Rolle entscheidest. Würde ich als Chef auch machen. Jeder ist ersetzbar. Erst recht Azubis

@ ihatemonday

aber irgendwie ist es auch dumm weil die schauspielerei kein festes standbein ist oder

Du hast es dir fast selber beantwortet.

Anders herum wird ein Schuh daraus. Als Schauspieler sollte man erst eine Berufsausbildung haben als Standbein.

Was ist, wenn die anderen feststellen, dass du doch keine Chancen hast bei den Dreharbeiten? Eine Bewerbung bedeutet noch keinen festen Vertrag und ob dann neue Rollen folgen würden, kann dir keiner garantieren. Was dann?

Aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du immer irgendwo arbeiten.


ihatemonday 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 22:24

ich weiß aber mal angenommen die rolle wird sicher zugesagt dann will ich natürlich die chance nutzen irgendwie :D da verdient man bestimmt besser als ich in den 3 jahren ausbildung :D

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Turbomann  12.12.2014, 22:38
@ihatemonday

@ ihatemonday

Mal angenommen? Davon hast du aber keine Sicherheit, dass die auch fest zugesagt wird.

Kann dich ja verstehen, dass dir das mehr Spaß machen würde, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit einer Rolle als Neuling beim Film so viel verdienst, dass du davon lange leben kannst.

Außerdem brauchen Schauspieler viel Geld um sich selber zu versichern und viele sind arbeitslos und warten auf neue Rollen. Daran solltest du auch denken.

Mit einer festen Berufsanstellung hättest du auf jeden Fall jeden Monat dein festes Gehalt mit dem du rechnen kannst.

Wenn du selber deinen Ausbildungsvertrag auflöst, dann könnte es sein, du stehst hinterher ohne alles da.

Es ist deine Entscheidung

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Vielleicht solltest du deine Prioritäten klären. Deinen Ausbilder interessiert das nicht wenn du irgendwo in der Weltgeschichte rum turnst. Deinem AG fehlt eine Arbeitskraft für 10 Wochen und ihm deht dadurch auch Geld verloren. Das hat auch was mit Verantwortungsgefühl zu tun.

Hallo,

die Schule hat besondere Rechte, weil Schulpflicht besteht.

Im Ausbildungsvertrag steht genau, wann der Ausbildungsbetrieb den Azubi freizustellen hat: Berufsschule, Teilnahme an Prüfungen ...

Schauspielerei gehört definitiv nicht dazu. Azubi und Ausbildungsbetrieb haben im Ausbildungsvertrag vereinbart, dass beide in der Ausbildungszeit das Ausbildungsziel erreichen wollen. Ich vermute, dass die Ausbildungsleistungen schwächer sind. 10 Wochen Unterbrechung werden sie nicht verbessern. Ggf. dauet es auch länger als 10 Wochen.

Ich würde den Ausbildungsbetriebn nicht fragen. Die Schauspielerei auf die Zeit nach der Ausbildung verschieben.

Gruß

RHW

theoretisch kann Dich ein Arbeitgeber freistellen, es kann aber sein, dass Du dadurch von der Kammer erst später zu den Prüfungen zugelassen wirst.

Einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung hast Du jedoch nicht & auch Urlaub muss Dir Dein Ausbildungsbetrieb dafür nicht gewähren. Denn eine Schauspiel-Rolle ist auch im Rahmen einer Ausbildung ein Nebenerwerb, der Dir vom Ausbildungsbetrieb erlaubt werden muss.


ihatemonday 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 22:25

oha muss mein betrieb es also erlauben dass ich den vertrag bei der produktionsfirma unterschreiben kann? wenn es so ist kündige ich natürlich, denn ich werde mir nicht vorschreiben lassen wo ich verträge unterschreibe oder nicht...

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SimonG30  12.12.2014, 22:29
@ihatemonday

wenn Du als Auszubildender einen Nebenjob machen willst, muss Du Dir das von Deinem Ausbildungsbetrieb genehmigen lassen.

Egal ob es sich dabei um einen Kellnerjob am Wochenende in der Disco oder in einem Cafe handelt oder eine bezahlte Rolle als Schauspielerin oder ein Model-Auftritt.

In vielen Fällen erlauben Ausbildungsbetriebe Nebenjobs, aber eben auch nicht immer!

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faiblesse  12.12.2014, 22:31
denn ich werde mir nicht vorschreiben lassen wo ich verträge unterschreibe oder nicht

Verträge die du unterschreibst musst du auch einhalten. In dem Fall die Ausbildung. Da hast du diese Vorschrift halt akzeptiert.

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