Frauenhaus, wie komm ich da hin?

3 Antworten

Wenn Du niemanden vom Frauenhaus erreichst, kannst Du die Polizei anrufen; schildere Dein Problem und sag, dass Du den Schutz eines Frauenhauses in Anspruch nehmen willst, Du dort jedoch niemanden erreichst. Sie werden Dir dann weiterhelfen.

Ja, Du darfst ohne Zustimmung des Kindesvaters mit dem Baby ins Frauenhaus, wenn Du dort Schutz suchst aufgrund Deines Partners/seines Verhaltens.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Üblicherweise geht man ohne die Zustimmung des Partners - der ja meist die Ursache für die Flucht ist - ins Frauenhaus.

Ruf das örtliche Polizeirevier an und frage dort nach, wenn du das Frauenhaus nicht erreichen kannst.

Wenn du von Gewalt betroffen bist, dann solltest du die Polizei rufen.

Ja, du darfst mit deinem Säugling ins Frauenhaus, auch wenn ihr die gemeinsame elterliche Sorge habt.