Frau trennen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir stehen 50% des Wertzuwaches ihres Vermögens während euerer Ehezeit zu, wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart hattet. Gleiches gilt aber auch für sie. Für die Kinder darfst du Unterhalt zahlen und ggf. auch für sie im Trennungsjahr.

Teuerer Seitensprung...

Erst betrügen, dann das Geld haben wollen aber die Kinder sollen weg?

Weiß ich nicht, was man davon halten kann ...

Aber ja, wenn das Geld während der Ehe eingenommen worden ist, dann steht dir die hälfte zu.

Liebe Grüße


Michelle600  21.04.2024, 20:41

Dachte zuerst er hätte sich verschrieben?😅😅😅

Grundsätzlich dann, wenn es Zugewinn während Euerer Ehe war. War das Vermögen schon vorher vorhanden, bleibt es bei Deiner Frau.


Lukas00O  21.04.2024, 20:37

Zurecht dann auch

FliegendeSpecht 
Beitragsersteller
 21.04.2024, 20:38

und ihr Haus? sie hatte es vor der hochzeit von den eltern bekommen