Frau kostenlos bei sich wohnen lassen?
die wenig geld hat gegen ein bissel Haushaltshilfe ? ist das verwerflich ? also ein Herz für Obdachlose Frau
Mann 56 alleinstehend..
4 Antworten
Verwerflich ist es nicht. Merkwürdig ist es schon. Und riskant.
Nö, alles nach dem Motto "Quit pro Quo" 👍
Du gehst ein Dienstleistungsverhältnis ein.
Wenn ihr beide Euch bewusst seid, dass es nur hinsichtlich von Entlastungsleistungen geht und Du da nicht irgendwie Gefühle entwickelst, geht das nach Anmeldung des "Minijobs" klar.
Wenn sie gemeinsam wohnen, ist es kein Dienstverhältnis, sondern beide befinden sich in einer Gemeinschaft würde ich sagen.
Du musst extrem vorsichtig sein. Lege dein Geld und deine Wertsachen an eine sichere Stelle. Man wird dir unterstellen, dass du nur nett zu ihr bist, weil du mit ihr f***en willst.
Quid pro quo = zu deutsch Gegenleistung. Da kann schnell als mündlicher Mietvertrag verstanden werden. Und dazu ist die Genehmigung des Wohnungsvermieters nötig.