Fragen Zum Kindesunterhalt - Was ist nun richtig?

3 Antworten

Wenn Du die Ausbildung durch Krankheit nicht rechtzeitig beenden konntest, besteht auch bis zum Abschluss der Erstausbildung theoretisch Anspruch auf Unterhalt.

Lebst Du denn noch bei deiner Mutter oder schon im eigenen Haushalt ?

Würde letzteres zutreffen, stünde dir im Regelfall gar kein Barunterhalt mehr zu, auch wären ab der Vollendung des 18 Lebensjahres beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Denn würdest Du im eigenen Haushalt leben, stünden dir derzeit im Monat theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, wenn die Eltern entsprechend leistungsfähig wären, außerdem wäre ein vorrangiger Anspruch auf BAB - bei der Agentur für Arbeit in deiner betrieblichen Erstausbildung zu prüfen.

Deine Nettovergütung würde bis auf 100 Euro Freibetrag und das Kindergeld von derzeit 250 Euro voll auf diese 930 Euro angerechnet.

Bei einer Bruttovergütung von 1125 Euro solltest Du ja min.auf 800 Euro Nettovergütung kommen, mit Kindergeld auf min. 1050 Euro und nach Abzug der 100 Euro Freibetrag hättest Du immer noch min.um die 950 Euro anrechenbares Einkommen zur Verfügung und könntest deinen Lebensunterhalt selber bestreiten.

Ui 325 €, da hat sich der alte Herr aber ins Zeug gelegt bei der Arbeit.
Unterhalt zahlt er bis die Ausbildung abgeschlossen oder abgebrochen wurde.
Ergo noch ein halbes Jahr.

Bis zum Ende der Erstausbildung muss er zahlen.