Frage zur Einkommenssteuer Für Rentner?

2 Antworten

Soweit ich das eben nachgelesen habe, wird die Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente umgewandelt. Einkommensteuerlich folgt die Altersrente nach. Da die EM-Rente bereits vor 2005 bezogen wurde, bleibt richtigerweise der nicht zu versteuernde Anteil gleich. Hier aber nicht betragsmäßg, sondern prozentual. Das heißt, auch die Regelaltersrente ist nur zu 50% zu besteuern.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten-1123-umwandlung-einer-erwerbsminderungsrente-in-eine-altersrente_idesk_PI20354_HI9393165.html

Vom Ertragsanteil der Rente werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nun noch Sonderausgaben (u.a. KV-Beiträge) und ggf. außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Damit war das zu versteuernde Einkommen wohl so niedrig, dass keine Steuer anfiel.

So ganz 100%ig kann man das natürlich nicht sagen, weil man die Einzeldaten nicht alle kennt.

Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du beim FA anfragen. Z. B nach den von der Rentenversicherung gemeldeten Werten. Als Gesamtrechtsnachfolger bekommst Du da auch Auskunft. (Die Daten bekommt man auch von der Rentenversicherung, ich weiß aber nicht, ob auch rückwirkend. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html - hier die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)

Ach so, eine Hinterziehung, also Vorsatz würde ich mal ausschließen. Maximal ist es eine leichtfertige Verkürzung. Die geht bis 5 Jahre zurück. Aber wie gesagt, die Steuerlast dürfte, selbst wenn Steuer anfällt, relativ gering sein bei den Werten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

PhilippCCT 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 17:54

Okay ich danke dir

also vereinfacht gesagt wahrscheinlich

1735 - 50% = mal 12 ist dann der neue jährlicher Rentenfreibetrag . Dazu dann die 10.890 Einkommensgrenze . Und dann noch KV/PV runter?

Dazu hat meine Mutter seit 2021 grad 80 Behinderung davor durchgehend immer 30 - 50 das gibt ja auch noch Freibeträge

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kegus  14.07.2024, 17:58
@PhilippCCT

Durch den GdB wird zumindest seit 2021 keine Steuer mehr anfallen.

Das Finanzamt hat die Daten der Rentenkasse, da diese elektronisch mitgeteilt werden. Wenn die Beträge so hoch gewesen wären, dass eine Steuerlast entsteht, dann wäre mit großer Wahrscheinlichkeit schon mal eine Aufforderung und ggf. Schätzung vom FA gekommen. Wie gesagt, gerne nachfragen. Es ist ja normal, dass insbesondere Erben nicht Bescheid wissen über die Verhältnisse der Verstorbenen.

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Ich würde mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Die können dir genau sagen, was du machen sollst. Wenn es um eine Erbschaft geht, prüft das FA eh wegen Erbschaftssteuer und Freibeträgen. Die dort arbeiten, sind eh keine Unmenschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung