Frage zur Einkommenssteuer Für Rentner?
Hallo ihr lieben es geht einmal um folgendes.
Meine Mutter ist leider am 04.07 verstorben. Nun stellt sich für uns alles das was viele von uns schon hatten. Die Prüfung des Nachlasses etc.
Wir haben seit März schon nach und nach die Wohnung ausgeräumt. Alle Unterlagen durchforstet, aber dabei keinerlei Unterlagen gefunden die das Finanzamt betreffen. Weder Steuerbescheide noch Aufforderungen des FA noch NichtVeranlage Becsheinigungen.
Meine Mutter ist schon seit 1990 in der Erwerbsminderungsrente gewesen.
Zum Maßgeblichen Steuerberrechnungs Zeitpunkt 2005 betrug ihre Erwerbsminderungsrente 905€ Brutto. Somit müssten da ja wenn ich alles richtig verstanden habe ein Renten Freibetrag von 5430€ entstehen , der das ganze Leben lang bestehen bleibt. Nicht mit einberechnet ist hier die VBL Rente von 234 Brutto€
Seit 2023 ist sie in der Altersrente. Derzeit mit 1735€ Brutto zzgl. 297€ vbl Rente.
Wenn ich alles richtig gemacht habe :
12 * 1735
12 * 297
Minus 5430 Rentenfreibetrag
minus 10348 Steuerfreibetrag
Bleiben 8.606€ zu versteuern
Laut den verschieden Rechnern kommt man hier immer auf ca 220€ - 380€ jährliche Steuer .
Kann es wirklich sein das meine Mutter in all den Jahren weder selbst was eingereicht hat, noch jemals vom Finanzamt angeschrieben wurde. ?
Mich wundert das ganze sehr . Auch in den Kontoauszügen ist nichts zu finden was auf die Landeskasse oder Lohnsteuerhilfeverein hinweist.
Was wäre bei einer Annahme der Erbschaft für mich das Worst Case ? Maximal 4 Jahre zurück, oder 10 wegen Verdacht der absichtlichen Hinterziehung ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Soweit ich das eben nachgelesen habe, wird die Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente umgewandelt. Einkommensteuerlich folgt die Altersrente nach. Da die EM-Rente bereits vor 2005 bezogen wurde, bleibt richtigerweise der nicht zu versteuernde Anteil gleich. Hier aber nicht betragsmäßg, sondern prozentual. Das heißt, auch die Regelaltersrente ist nur zu 50% zu besteuern.
Vom Ertragsanteil der Rente werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nun noch Sonderausgaben (u.a. KV-Beiträge) und ggf. außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Damit war das zu versteuernde Einkommen wohl so niedrig, dass keine Steuer anfiel.
So ganz 100%ig kann man das natürlich nicht sagen, weil man die Einzeldaten nicht alle kennt.
Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du beim FA anfragen. Z. B nach den von der Rentenversicherung gemeldeten Werten. Als Gesamtrechtsnachfolger bekommst Du da auch Auskunft. (Die Daten bekommt man auch von der Rentenversicherung, ich weiß aber nicht, ob auch rückwirkend. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html - hier die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
Ach so, eine Hinterziehung, also Vorsatz würde ich mal ausschließen. Maximal ist es eine leichtfertige Verkürzung. Die geht bis 5 Jahre zurück. Aber wie gesagt, die Steuerlast dürfte, selbst wenn Steuer anfällt, relativ gering sein bei den Werten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Durch den GdB wird zumindest seit 2021 keine Steuer mehr anfallen.
Das Finanzamt hat die Daten der Rentenkasse, da diese elektronisch mitgeteilt werden. Wenn die Beträge so hoch gewesen wären, dass eine Steuerlast entsteht, dann wäre mit großer Wahrscheinlichkeit schon mal eine Aufforderung und ggf. Schätzung vom FA gekommen. Wie gesagt, gerne nachfragen. Es ist ja normal, dass insbesondere Erben nicht Bescheid wissen über die Verhältnisse der Verstorbenen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Die können dir genau sagen, was du machen sollst. Wenn es um eine Erbschaft geht, prüft das FA eh wegen Erbschaftssteuer und Freibeträgen. Die dort arbeiten, sind eh keine Unmenschen.
Okay ich danke dir
also vereinfacht gesagt wahrscheinlich
1735 - 50% = mal 12 ist dann der neue jährlicher Rentenfreibetrag . Dazu dann die 10.890 Einkommensgrenze . Und dann noch KV/PV runter?
Dazu hat meine Mutter seit 2021 grad 80 Behinderung davor durchgehend immer 30 - 50 das gibt ja auch noch Freibeträge