Frage zum Schüler-Bafög?

2 Antworten

Hallo mohams,

das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden wird bei der Berechnung des Bedarfes selbstverständlich berücksichtigt. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass es sich beim BAföG gem. § 68 SGB I um eine Sozialleistung für Bedürftige handelt.

Dabei wird das gesamte Einkommen durch die Monate der Maßnahme geteilt.

Der monatliche Einkommensfreibetrag beträgt ab dem 01.08.2024 max. 534,22 Euro (vor dem 01.08.2024: max. 523,50 Euro).

Einkommen, welches über diesem Freibetrag liegt wird entsprechend angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eigenes Einkommen wird natürlich angerechnet.