Frage zum Arbeitsrecht?

2 Antworten

Resturlaub auszahlen lassen, ist wirtschaftlich meistens unklug. Kannst du ihn nicht einfach noch nehmen? Wenn du ihn nicht genommen hast, ist m.E. nicht rechtssicher klar, dass du auf Auszahlung einen Anspruch hast. Mithin könnte es notwendig sein, dokumentieren zu können, dass er dir die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigert hat.

Bei kleineren Beträgen könntest du dich auch selbst vor Gericht vertreten.

Manchmal ist es auch besser, einfach seinen Frieden zu finden. Im Leben läuft es selten perfekt.

Ohne Klage beim Arbeitsgericht kommst du da nicht weiter und deinen Anwalt musst du sowieso auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst. In aller Regel geht so etwas aber auch ohne Anwalt.