Das ist vollkommen ausgeschlossen. Eine Bank verwertet ein Grundstück nur bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.

Verkaufe die Grundstücke einfach vorher. Bloß nicht als Sicherheit der Bank überlassen, dann kannst du nicht mehr frei darüber verfügen.

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Resturlaub auszahlen lassen, ist wirtschaftlich meistens unklug. Kannst du ihn nicht einfach noch nehmen? Wenn du ihn nicht genommen hast, ist m.E. nicht rechtssicher klar, dass du auf Auszahlung einen Anspruch hast. Mithin könnte es notwendig sein, dokumentieren zu können, dass er dir die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigert hat.

Bei kleineren Beträgen könntest du dich auch selbst vor Gericht vertreten.

Manchmal ist es auch besser, einfach seinen Frieden zu finden. Im Leben läuft es selten perfekt.

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Grundsätzlich ja - wobei Ausnahmen denkbar sind. Beispielsweise wenn du sehr lange Zahlungsziele vereinbart hast. D.h. im Grunde längere Zahlungsziele als du selbst deinen Kunden gewährst. Denkbar ist auch, dass du erst und nur dann zahlst, wenn du selbst Umsatz gemacht hast. Das ist praktisch nur denkbar, wenn die Produzenten selbst soviel Lagerware haben, dass sie über jeden Absatzkanal dankbar sind und faktisch im Risiko bleiben.

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