Frage zu Zoll?

3 Antworten

Jedes einzelne Packstück stellt grundsätzlich eine Sendung dar. Gegenstände, die zusammen, in demselben Packstück verpackt und gleichzeitig vom selben Versender an denselben Empfänger unter einem Beförderungsvertrag versandt werden, gelten als eine einzige Sendung.

Diese Regelung gilt nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass die Sendung absichtlich aufgeteilt wurde, um die Entrichtung von Zöllen zu umgehen.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Der Gesamtwert der Sendung übersteigt die Zollfreigrenze von €150 und daher wird alles zusammmengerechnet. Auf den verzollten Wert, d.h. Warenwet + Frachtkosten + Zollabgaben ist dann noch die EUSt von 19% fällig.

In dem Fall wird der Gesamtwert der 5 Pakete +Porto zusammen verzollt.