Frage zu Mietvertrag (Jobcenter)?

3 Antworten

Im Mietvertrag muß man seine Bankverbindung nur angeben, wenn die Miete per Laschtschrift eingezogen werden soll. Jedoch nicht, wenn man sie an den Vermieter überweist.

Grundsätzlich erstattet das Jobcenter die Miete auf Dein Konto, von wo aus der Vermieter sie einzieht oder an den Vermieter überwiesen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Mein Vorredner hat dir bereits mitgeteilt, dass deine IBAN irrelevant ist, sondern es sich um die IBAN des Vermieters handelt, sofern nichts anderes angemerkt ist.

Das Jobcenter überweist die Miete nur direkt an den Vermieter, sofern du dies wünscht oder Zweifel an deiner Zuverlässigkeit bestehen.

Andernfalls erhältst du den Bedarf für die Miete direkt auf dein Konto und überweist es an den Vermieter weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

Im Mietvertrag steht die IBAN des Vermieters. Dahin muß der Mieter die Miete überweisen.

Der Bürgergeldempfänger gibt beim JC die IBAN an auf die das JC die Leistung überweisen soll.