Frage zu Mietvertrag (Jobcenter)?
Ich unterschreibe bald den Mietvertrag und wollte fragen, ob man bei dem Mietvertrag seine eigene IBAN eingibt als Bürgergeld Bezieher? Es ist eine Sozialwohnung von der Wohnungsbaugesellschaft und ich wusste es leider nicht, dass man im Mietvertrag eine IBAN eingeben soll, bis mir das eine Bekannte erzählt hat (Ich war/bin jahrelang Wohnungslos gewesen und ziehe zum ersten mal in eine eigene Wohnung ein).
Das Jobcenter schrieb mir bei meinem letzten Bescheid, als die den Mietangebotsbescheinigung genehmigt hatten, dass ich den Mietvertrag beider Parteien unterschrieben beim Jobcenter vorlegen soll. Wird dann also normalerweise das Jobcenter für die Miete mir das Geld überweisen? Oder wie läuft das ab? Ich dachte, dass das Jobcenter es beim Vermieter direkt überweisen tut, aber dazu stand nichts im letzten Bescheid. Ich habe Angst, was falsch zu machen.
3 Antworten
Im Mietvertrag muß man seine Bankverbindung nur angeben, wenn die Miete per Laschtschrift eingezogen werden soll. Jedoch nicht, wenn man sie an den Vermieter überweist.
Grundsätzlich erstattet das Jobcenter die Miete auf Dein Konto, von wo aus der Vermieter sie einzieht oder an den Vermieter überwiesen wird.
Mein Vorredner hat dir bereits mitgeteilt, dass deine IBAN irrelevant ist, sondern es sich um die IBAN des Vermieters handelt, sofern nichts anderes angemerkt ist.
Das Jobcenter überweist die Miete nur direkt an den Vermieter, sofern du dies wünscht oder Zweifel an deiner Zuverlässigkeit bestehen.
Andernfalls erhältst du den Bedarf für die Miete direkt auf dein Konto und überweist es an den Vermieter weiter.
Im Mietvertrag steht die IBAN des Vermieters. Dahin muß der Mieter die Miete überweisen.
Der Bürgergeldempfänger gibt beim JC die IBAN an auf die das JC die Leistung überweisen soll.