Frage zu Erwachsenen-Adoption?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Erwachsenen-Adoption interessiert der Vater nicht, da die leiblichen Eltern dem nicht zustimmen müssen.

Denn anders als bei Minderjährigen-Adoption, wo der leibliche Vater dann den Rechtanspruch verliert, bleibt dieser bei Erwachsenenadoption erhalten.

Sprich: Dein Mann (und damit auch du wenn ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt) kann dann von beiden Erben und gilt als Sohne, ist aber auch beiden zum Unterhalt verpflichtet wenn es später mal um Dinge wie Pflegeheim und Co. geht.

Ehe ihr dem einfach so zustimmt nur weil der alte Mann keinen offiziellen Betreuer haben möchte, solltet ihr das rechtlich also gut überdenken, ggf. von einem Anwalt prüfen lassen und dann entschieden, ob ihr das mit allen Vor- und Nachteilen tun wollt. Zumal es bezüglich vieler Vollmachen z.B. bei der Bank recht egal ist, sofern er sie jetzt aufstellt wo er noch fit ist, ob dein Mann der "Sohn" oder ein nicht Verwandter ist.

Ob der leibliche Vater sich gekümmert hat oder nicht ist völlig irrelevant.

Aber er müsste bei einer Volljährigenadaption nicht zustimmen.

Für die Volljährigenadoption ist die Einwilligung des leiblichen Vaters (anders als bei § 1747 BGB für die Minderjährigenadoption) nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Anwendbarkeit von § 1747 BGB für die Volljährigenadoption explizit ausschließt.

Allerdings hat der adoptierte Sohn dann trotzdem noch keine Rechte in Bezug auf die Pflege des Adoptivvates. Dazu müssten Vollmachten ausgestellt werden.

Das muss sogar bei leiblichen Kindern geschehen: Vollmachten geben.


Katze446 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:48

Vielen Dank für deine Antwort!

Dann werden wir uns um diese Vollmachten auch kümmern müssen.

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Also zunächst: dass er rechtlich der Sohn wäre, hilft im Krankheitsfall des älteren Herren nicht wirklich weiter! Wenn er keine Vorsorgevollmacht hat, kann dein Mann sich als ehrenamtlicher Betreuer bestellen lassen. Das einzige, was die Vaterschaft ändern würde ist, dass er dann keine Rechnungslegung erstellen muss und befreiter Betreuer ist. Ohne Vorsorgevollmacht gibt es aber trotzdem eine Betreuung.

Rechtlich ist es bei einer reinen Erwachsnenadoption tatsächlich so, dass die Verwandschaftsverhältnisse zu den „richtigen“ Verwandten nicht erlöschen. Dein Mann hätte also 2 rechtliche Väter. Mit den Verwandten des Annehmenden wird er allerdings nicht verwandt, sondern NUR mit dem Annehmenden.


Katze446 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:24

Danke, sehr wertvolle Informationen!

Bitte verzeih meine vielleicht dumme Frage, aber: Kann man tatsächlich zwei rechtliche Väter haben?

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Clon99  26.01.2022, 12:49
@Katze446

Ja das ist möglich. Man muss aber bedenken, dass man dann auch doppelte Unterhaltspflichten hat.

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Katze446 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:52
@Clon99

Das stimmt. Darüber haben wir uns auch schon Gedanken gemacht. Der Mann war zum Glück Beamter und hat eine angemessene Pension, mit der man ihn ganz gut versorgen kann, würde ich sagen.

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Katze446 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:55
@Clon99

Was die Unterhaltspflicht bei dem leiblichen Vater angeht, habe ich schon davon gehört, dass man sich von seinen Eltern "scheiden lassen kann", wenn sie niemals für den Unterhalt des Kindes gesorgt haben. Und bei dem leiblichen Vater war das ja der Fall, der hat nicht einen Cent für seinen Sohn gezahlt.

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Der eingetragene Vater muss dieser Adoption zustimmen - das ist definitiv eine Grundvoraussetzung, auch wenn er sich nicht gekümmert hat. Ich befürchte das ist der größste Problempunkt.


Katze446 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:15

Das habe ich mir schon gedacht. Deshalb bin ich auch so irritiert. Wird dann eine Anfrage an ihn versendet? Wir wissen nicht mal, wo er heute wohnt.

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LePetitGateau  26.01.2022, 12:20
@Katze446

Normalerweise muss man sich selbst um dieses Einverständnis bemühen, so kenne ich es jedenfalls

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Einzelfahrer  26.01.2022, 12:17

Auch wenn das zu adoptierende "Kind" volljährig ist?

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LePetitGateau  26.01.2022, 12:20
@Einzelfahrer

Ja, denn der leibliche Vater verliert mit der Adoption einige Rechte, die man ihm nicht einfach so wegnehmen kann (beispielsweise gesetzliche Erbfolge).

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PaulPeter44  26.01.2022, 12:35

Das stimmt nicht, der eingetragene Vater muss bei einer Volljähigenadoption nicht zustimmen.

Für die Volljährigenadoption ist die Einwilligung des leiblichen Vaters (anders als bei § 1747 BGB für die Minderjährigenadoption) nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Anwendbarkeit von § 1747 BGB für die Volljährigenadoption explizit ausschließt.

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Kukitu999  08.11.2023, 20:02

Das ist falsch. Bei einer Erwachsenen Adoption müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen.

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